Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 26 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Es ist zweitens keine Seltenheit, dass oftmals Personen am Telefon in Verträge gedrängt werden, die sie gar nie abschliessen wollten bzw. nicht abgeschlossen hätten, wenn ihnen ausreichend Zeit zum Überlegen zur Verfügung gestanden hätte16.
Beim Online-Shopping werden drittens Verträge regelmässig rasch abgeschlossen, und die Gefahr, Partei eines ungewünschten Vertrags zu werden, ist dabei erheblich. Eine offizielle Mahnung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) aus dem Jahre 2007 lautete17: «Im Internet locken viele nur scheinbar kostenlose Angebote. Ein Mausklick, und die falschen Gratisangebote entpuppen sich als teure Falle […] Mit einem Mausklick wird ahnungslos ein langfristiger und teurer Abonnementsvertrag abgeschlossen.»
Viertens werden heute auch vermehrt teure Konsumgüter (z.B. Schmuck) über das Internet vertrieben18.
Fünftens ist der Konsum von digitalen Inhalten wie Musikstücken, Klingeltönen, Filmen, E-Zeitungen und Büchern oder Spielen zur Selbstverständlichkeit geworden19.
Sechstens lassen sich heute technisch betrachtet der Telefonverkauf und das Online-Shopping immer weniger voneinander unterscheiden20, womit eine beide Vertriebsarten umfassende technologieneutrale Regelung angebracht ist.
Es besteht somit im Fernabsatz ein erhebliches Schutzbedürfnis für die Konsumentin und den Konsumenten. Zudem ist nicht einzusehen, weshalb die schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten schlechter behandelt werden sollen als die Konsumentinnen und Konsumenten im europäischen Ausland, denen bei Fernabsatzverträgen spätestens ab Juni 2014 ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen zustehen wird.
16 Gemäss dem Tätigkeitsbericht der Schweizerischen Lauterkeitskommission für das Jahr 2011 (abrufbar unter: http://www.lauterkeit.ch/), S. 21 f., betrafen über die Hälfte der Beschwerden aggressive Verkaufsmethoden per Telefon, wobei die Zahlen im Vergleich zum Jahr 2010 zugenommen haben. Es ist zu erwarten, dass der am 1. April 2012 in Kraft getretene Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG dieses Problem etwas entschärfen wird.
17 Medienmitteilung des SECO vom 2. April 2007, abrufbar unter: http://www.seco. admin.ch/aktuell/00277/01164/01980/index.html?lang=de&msg-id=11892.
18 Wölfle/Leimstoll, S. 9.
19 Loos/Helberger/Guibault/Mak, S. 737 f.
20 Morscher, ZBJV 2011, S. 177 f.; nach Angaben des BFS aus dem Jahre 2011 nutzen ein Drittel der privaten Haushalte das Internet für Telefonie, wobei es bei den Männern zwischen 15–19 Jahren heute bereits fast 40 % sind: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/ index/themen/16/22/publ.html?publicationID=4258 (S. 14 f.).