Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 35 Seiten

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Frage 4: Erachten Sie einen institutionalisierten Planungsprozess für die Erarbeitung eines Konzepts für die Entwicklung der bedeutenden Güterverkehrsanlagen und deren Abstimmung mit der Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur als erforderlich und zielführend?

Grundtenor

Von den total 75 Antworten zu dieser Frage erachten mehr als die Hälfte (40) einen institutionalisierten Planungsprozess als erforderlich und zielführend. 31 Teilnehmer sind teilweise einverstanden. Sie erachten ihn als zielführend, falls gewisse Anpassungen stattfinden. 4 Vernehmlassungsteilnehmer sind nicht einverstanden. Die Meisten stellen fest, dass alle beteiligten Akteure von Anfang an und verbindlich in den Prozess eingebunden und die Eisenbahn- sowie Strasseninfrastruktur und deren Ausbau mit der Planung der Güterverkehrsanlagen abgestimmt werden sollen.

17% JA, OUI, SI 44% NEIN, NON, NO

34% TEILWEISE, EN PARTIE, IN PARTE 5% LEER, BLANC, IN BIANCO

Im Einzelnen

Mit JA geantwortet haben insgesamt 40 Teilnehmer, davon 3 Kantone (BL, FR, SZ), 3 Parteien (CVP, EVP, FDP), 2 Dachorganisationen der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB, Städteverband), 2 Dachverbände der Wirtschaft (CP, SGV) sowie 29 angeschriebene Organisationen und 1 weitere Stellungnahme.

Ein beachtlicher Teil (21) fordert den aktiven und verbindlichen Einbezug aller Akteure (Gemeinden, Kantone, EVUs und Verlader) in den Planungsprozesses von Anfang an. Für 7 Teilnehmer (AGVS, ASTAG, fenaco, FRS, Hochrheinterminal, VSMR, VAP) muss der diskriminierungsfreie Zugang gewährleistet sein. Von 8 Vernehmlassungsteilnehmer (BL, CFS, fenaco, Hupac, Hochrheinterminal, HK BS/BL, VSMR, VAP) wird gefordert, dass der Freiverlad ähnlich behandelt wird wie die Güterverkehrsanlagen. Einige (BL, fenaco, SBB, VSMR, VAP) weisen darauf hin, dass die Bedürfnisse des Güterverkehrs unbedingt integral in die Angebotsplanung und die daraus abgeleitete Infrastrukturplanung einfliessen sollen. Andere (fenaco, VSMR, VAP) erachten es als notwendig, dass der Gesetzgeber definiert, welche Anlagen Rangieranlagen des öffentlichen Netzes und damit vom Infrastruktur-