Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 35 Seiten

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3.4 Fragen zu den Rechtsanpassungen

Frage 10: Unterstützen Sie die vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen?

Grundtenor

12 Vernehmlassungsteilnehmer sind mit den gesetzlichen Anpassungen einverstanden. Der Grossteil ist teilweise (34) einverstanden oder hat nicht explizit darauf geantwortet (39). 5 Vernehmlassungsteilnehmer sind nicht einverstanden.

13% 4% JA, OUI, SI 44% NEIN, NON, NO

TEILWEISE, EN 38% PARTIE, IN PARTE LEER, BLANC, IN BIANCO

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer (KöV, AG) möchten folgende Änderung: "Der Bau, die Änderung und der Rückbau von Güterverkehrsanlagen bedürfen einer Plangenehmigung nach Art. 18 des Eisenbahngesetzes. Vorhaben von untergeordneter Bedeutung können nach kantonalem Recht bewilligt werden. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten in einer Verordnung."

Für die SBB und RhB hat sich der Planungsprozess bei bedeutenden Güterverkehrsanlagen bewährt und soll weiterhin nach dem Plangenehmigungsverfahren nach Art. 18 des Eisenbahngesetzes erfolgen.

Von Einigen (CFS, fenaco, IG DHS, Thurbo, VSMR, VAP) wird bemängelt, dass die bisherigen Haftungsregelung unklar sind und eine verunglückten Regelung der Haftung für Güterschäden besteht. Die Neukonzeption biete sich an für die Bereinigung dieser Problematik.

Die Rückerstattung der Mineralölsteuern auf (schienengebundenen) Traktionsmitteln im Einsatz für multimodalen Verkehr gemäss MinVG wird von einer zwingenden in eine dispositive Bestimmung zur Ausrichtung von Beiträgen umformuliert. Den Substanzerhalt von Anschlussgleisen tragen neu die Eigentümer der Anlage, die Beteiligung des Bundes entfällt. Beide Änderungen lehnen 4 Vernehmlassungsteilnehmer (CFS, fenaco, VSMR, VAP) ab, weil dadurch wichtige finanzielle Anreize zur Entlastung der Strasse aufgehoben würden.