Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 35 Seiten
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Im Einzelnen
Mit JA geantwortet haben insgesamt 61 Vernehmlassungsteilnehmer, davon die KöV und 25 Kantone (AG, AI, AR, BE, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) mit geringfügigen Anpassungsvorschlägen. Im Weiteren haben 4 Parteien (CVP, EVP, GLP, SPS), 1 Dachorganisation der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Gemeindeverband), 4 Dachverbände der Wirtschaft (CP, economiesuisse, SGB, SGV) sowie 25 angeschriebene Organisationen und 1 weitere Stellungnahme zugestimmt.
Die Kantone verlangen eine Anpassung des Erlasstextes. Im Gesetz soll klar verankert sein, dass der Bundesrat bei der Festlegung des Netznutzungskonzepts unter anderem die Zwecke der von Bund und Kantonen getätigten oder beschlossenen Investitionen und die Befriedigung der erwarteten Nachfrage berücksichtigen soll. Die Kantone, die Parteien und viele Verbände erachten es als notwendig, den Güterverkehr bei der Vergabe von Trassen verstärkt zu berücksichtigen ohne den Personenverkehr deswegen zu verdrängen. Die Akteure im Güterverkehr begrüssen der Einbezug ihrer Interessen in die Prozesse zur Erstellung und Änderung der Netznutzung.
TEILWEISE einverstanden sind 10 Vernehmlassungsteilnehmer, davon 1 Kanton (BL), 1 Partei (FDP), 2 Dachorganisationen der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB, Städteverband) sowie 5 angeschriebene Organisationen und 1 weitere Stellungnahme.
BL schlägt vor, die Kapazitäts- und Angebotsplanung und das Netznutzungskonzept vor dem Parlamentsbeschluss über den Ausbau der Infrastruktur zu verabschieden. Die FDP erachtet die Instrumente als geeignet, gibt aber zu bedenken, dass unnötige zusätzliche administrative Aufwände vermieden und die Flexibilität der Instrumente erhöht werden soll. Thurbo, CJ und IGöV befürchten eine Schlechterstellung des Regionalverkehrs gegenüber heute. Aus Sicht des SAB sind die Instrumente dann zu befürworten, wenn der Vorrang des Personenverkehrs bestehen bleibt und die Kantone und die betroffenen Akteure in die Planung einbezogen werden. Für die SRT zeigen die Ausführungen zu den Instrumenten zu wenig auf, wie die besonderen Bedürfnisse des Güterverkehrs bei der Trassierung mit den neuen Instrumenten erreicht werden können. TFG befürwortet eine Verschiebung der Priorität vom Personenverkehr zum Güterverkehr, möchte aber eine europäische Regelung abwarten. Für den Städteverband sind die Instrumente insbesondere deren zeitliche Zweistufigkeit zu kompliziert. Für den ASTAG gehen die Instrumente grundsätzlich in die richtige Richtung. Die Flexibilität der Instrumente und die Anhörungsverfahren dürfen aber nicht dazu führen, dass geplante Güterverkehrstrassen zum Personenverkehr verschoben werden.
Mit NEIN geantwortet haben insgesamt 2 Vernehmlassungsteilnehmer (AFV, Swissterminal).
Die Swissterminal ist der Meinung, dass Netznutzungspläne grenzüberschreitend und in Zusammenarbeit mit den Akteuren definiert werden müssen.