Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 35 Seiten
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Keine zinslosen Darlehen. Rückzahlung wandert in allg. Bundeskasse Swissterminal
und wird zweckentfremdet.
LSVA-Rückerstattung im Vor- und nachlauf des KV
Kurzfristig einverstanden, mittelfristig abschaffen. SGV, AGVS, ASTAG,
FRS
Widerspricht dem Postulat der Eigenwirtschaftlichkeit. BL, fenaco, VAP
Abschaffung, da quer in der Landschaft, widerspricht Eigenwirtschaft- BL, economiesuisse, EV lichkeit. Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen.
Unterscheidung zwischen KV und EWLV weglassen. fenaco, VAP
Gefahr von Missbrauch, da nur der Teil auf der Strasse transportiert SOB
wird, der genügt, um LSVA zurückzuerhalten.
Andere Verkehre (als nur UKV) mit einschliessen (Steinbruchtransporte, VD
Abfall, Landwirtschaftserzeugnisse, etc.).
Stückbezogener (evtl. vom Gewicht abhängiger) Bonus. Pro Bahn
Nach Volumen entschädigen. IG DHS
Aufheben bzw. in Anschubfinanzierung umwandeln. SRT
Beteiligung Bund Bestellungen Kantone
Kantone dürfen nicht durch Bundesrecht in eine Mitfinanzierung des KöV
Schienengüterverkehrs hineingezogen werden. Die heutige Regelung
genügt.
Nicht zielführend, wird abgelehnt. GLP, economiesuisse,
AFV, Hochrheinterminal, Hupac, Swissterminal Bei Schmalspurbahn begrüsst, bei Normalspur bestehen erhebliche CFS, fenaco, HK BS/BL, Vorbehalte. SSC, VSMR, VAP Finanzielle Förderung sollte nur in Absprache mit Verladern erfolgen. fenaco, VSMR, VAP Regionale Bedienpunkte sollten für jede Kombinationsform von Schiene fenaco, VSMR, VAP Strasse offen stehen
Finanzielle Mittel v.a. für Ressourcen für die Bedienung der "letzten fenaco, VSMR, VAP Meile" einsetzen. Diese Ressourcen könnten auch von lokalen, selb-
ständigen Dienstleistern erbracht werden.
Bund soll Instrument beobachten, auf Fehlentwicklungen hinweisen und Alpeninitiative, VCS, VöV einen Weg finden, dass finanzschwache Kantone auch zu Leistungen
kommen, wenn sie die 50% nicht stemmen können.
Einbezug von kantonalen Interessen nicht geeignet. Bund muss ver- Hochrheinterminal, TFG antwortlich sein.
Weniger rentable Strecken würden bei der Einführung des Instruments SBV, SVZ
geschlossen werden.
Anteil Bund muss höher sein als 50%. Gleiche Regelung wie im RPV. RhB, VöV
Bund sollte - nach Rücksprache mit Kantonen - als Besteller auftreten Pro Bahn
50% sind keine leichte finanzielle Mehrbelastung der Kantone. SZ
Mitfinanzierung einer Massnahme darf nicht ausschliesslich davon ab- IGöV OS