Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 35 Seiten

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Keine zinslosen Darlehen. Rückzahlung wandert in allg. Bundeskasse Swissterminal

und wird zweckentfremdet.

LSVA-Rückerstattung im Vor- und nachlauf des KV

Kurzfristig einverstanden, mittelfristig abschaffen. SGV, AGVS, ASTAG,

FRS

Widerspricht dem Postulat der Eigenwirtschaftlichkeit. BL, fenaco, VAP

Abschaffung, da quer in der Landschaft, widerspricht Eigenwirtschaft- BL, economiesuisse, EV lichkeit. Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen.

Unterscheidung zwischen KV und EWLV weglassen. fenaco, VAP

Gefahr von Missbrauch, da nur der Teil auf der Strasse transportiert SOB

wird, der genügt, um LSVA zurückzuerhalten.

Andere Verkehre (als nur UKV) mit einschliessen (Steinbruchtransporte, VD

Abfall, Landwirtschaftserzeugnisse, etc.).

Stückbezogener (evtl. vom Gewicht abhängiger) Bonus. Pro Bahn

Nach Volumen entschädigen. IG DHS

Aufheben bzw. in Anschubfinanzierung umwandeln. SRT

Beteiligung Bund Bestellungen Kantone

Kantone dürfen nicht durch Bundesrecht in eine Mitfinanzierung des KöV

Schienengüterverkehrs hineingezogen werden. Die heutige Regelung

genügt.

Nicht zielführend, wird abgelehnt. GLP, economiesuisse,

AFV, Hochrheinterminal, Hupac, Swissterminal Bei Schmalspurbahn begrüsst, bei Normalspur bestehen erhebliche CFS, fenaco, HK BS/BL, Vorbehalte. SSC, VSMR, VAP Finanzielle Förderung sollte nur in Absprache mit Verladern erfolgen. fenaco, VSMR, VAP Regionale Bedienpunkte sollten für jede Kombinationsform von Schiene fenaco, VSMR, VAP Strasse offen stehen

Finanzielle Mittel v.a. für Ressourcen für die Bedienung der "letzten fenaco, VSMR, VAP Meile" einsetzen. Diese Ressourcen könnten auch von lokalen, selb-

ständigen Dienstleistern erbracht werden.

Bund soll Instrument beobachten, auf Fehlentwicklungen hinweisen und Alpeninitiative, VCS, VöV einen Weg finden, dass finanzschwache Kantone auch zu Leistungen

kommen, wenn sie die 50% nicht stemmen können.

Einbezug von kantonalen Interessen nicht geeignet. Bund muss ver- Hochrheinterminal, TFG antwortlich sein.

Weniger rentable Strecken würden bei der Einführung des Instruments SBV, SVZ

geschlossen werden.

Anteil Bund muss höher sein als 50%. Gleiche Regelung wie im RPV. RhB, VöV

Bund sollte - nach Rücksprache mit Kantonen - als Besteller auftreten Pro Bahn

50% sind keine leichte finanzielle Mehrbelastung der Kantone. SZ

Mitfinanzierung einer Massnahme darf nicht ausschliesslich davon ab- IGöV OS