Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 35 Seiten

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2 Generelle Haltung

Die Vorlage wurde von einer Mehrheit der Antwortenden positiv aufgenommen und gutgeheissen. Die Ablehnenden begründen ihre Haltung einerseits damit, dass ein Gesamtkonzept bzw. ein umfassender Masterplan zu Güterverkehr und Logistik fehlt, bei dem auch der Strassengüterverkehr einbezogen wird. Andererseits damit, dass der Auftrag aus der der Vorlage zugrundeliegenden Motion

10.3881 nicht erfüllt wird, weil eine Variante mit einem quantifizierten Verlagerungsziel bzw. einem klaren Service-public-Auftrag nicht ausführlicher in der Vorlage dargestellt, sondern im Voraus verworfen wurde.

Haltung zu Grundsätzen und Zielen

Die überwiegende Mehrheit befürwortet die Grundsätze und Ziele der Vorlage. Der umstrittenste Grundsatz ist die Eigenwirtschaftlichkeit. Für die Einen, welche die Grundsätze und Ziele ablehnen, wird dieser zu wenig konsequent umgesetzt, da weiterhin ein breites Spektrum an finanziellen Förderinstrumenten vorgesehen sei, welches diesen Grundsatz untergräbt. Für die Anderen soll nicht die Eigenwirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen, sondern ein konkretes Verlagerungsziel. Dabei sollen Varianten ausgearbeitet werden, um den Schienenanteil am Gesamtverkehr zu vergrössern oder mindestens zu halten.

Haltung zu den Massnahmen

Die Massnahmen werden von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Eine Minderheit ist gar nicht einverstanden, weil die dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit entgegenlaufen oder in gegensätzlicher Einschätzung zu schwach wirken um den Schienengüterverkehr in der Fläche erfolgreich zu fördern.

Eine deutliche Mehrheit der Stellungnahmen ist einverstanden, die heutige Prioritätenregelung zwischen den Verkehrsarten durch die neuen Instrumente Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne zu ersetzen. Wenige Teilnehmer sind teilweise oder ganz dagegen. Einige weil sie eine andere Prioritätenordnung der Verkehrsarten vorschlagen, andere weil sie befürchten, dass der geplante weitere Ausbau des Personenverkehrs durch eine Aufwertung des Güterverkehrs behindert werden könnte.

Einen institutionalisierten Planungsprozess für bedeutende Güterverkehrsanlagen erachten die Meisten als erforderlich und zielführend. Dabei wird aber oft gefordert, dass alle beteiligten Akteure von Anfang an und verbindlich in den Prozess eingebunden werden, und dass die Eisenbahn- sowie Strasseninfrastruktur und deren Ausbau mit der Planung der Güterverkehrsanlagen abgestimmt werden soll.

Bei den finanziellen Instrumenten ergibt die Rückmeldung der Vernehmlassung ein gemischtes Bild. Einzig das Instrument der LSVA-Rückerstattung im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs wird von fast allen klar befürwortet. Auch die vorgesehenen Investitionsbeiträge an Güterverkehrsanlagen sind mehrheitlich unbestritten. Kontrovers diskutiert wird der – je nach Sichtweise zu schnelle oder zu zögerliche – Abbau der heutigen Betriebsbeiträge und dass der Bund sich an den Bestellungen der