Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 35 Seiten

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2 Vernehmlassungsteilnehmer (SBV, SVZ) lehnen die erleichterte Enteignung gemäss Art. 11 GüTG ab. Wenn es trotzdem dazu kommen sollte, dann sollte sie mit einer höheren Entschädigung (nach Lageklassemethode) verbunden sein.

AFV fordert ein konkretes Referenzieren an die internationale Gesetzgebung (ADR, ADN, RID, IMDG, IATA). CJ und Hochrheinterminal dasselbe, jedoch nur bei gefährlichen Gütern (RID).

VD möchte, dass es "Eisenbahngütertransportgesetz" heisst, damit keine Verwechslung mit anderen Transportarten entsteht.