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Vernehmlassung 2013/53: Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) · 24 Seiten

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Bestimmungen für anwendbar erklären, wenn dies zum Schutz der betroffenen Personen oder zur Qualitätssicherung notwendig ist.

4Dieses Gesetz ist nicht anwendbar auf genetische und pränatale Untersuchungen:

a. die im Zusammenhang mit Bluttransfusionen und der Transplantation von Organen, Geweben und Zellen durchgeführt werden;

b. die im Rahmen von Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung durchgeführt werden;

c. zu Forschungszwecken.

Art. 3 Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten:

a. genetische Untersuchungen: zyto- und molekulargenetische Untersuchungen zur Abklärung von Eigenschaften des menschlichen Erbguts sowie alle weiteren Laboruntersuchungen, die unmittelbar darauf abzielen, solche Informationen über das menschliche Erbgut zu erhalten;

b. zytogenetische Untersuchungen: Untersuchungen zur Abklärung der Zahl und der Struktur der Chromosomen;

c. molekulargenetische Untersuchungen: Untersuchungen zur Abklärung der molekularen Struktur der Nukleinsäuren (DNA und RNA) und des unmittelbaren Genprodukts;

d. genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich: diagnostische, präsymptomatische und pränatale genetische Untersuchungen, genetische Untersuchungen zur Abklärung der Wirkungen einer möglichen Therapie und Untersuchungen zur Familienplanung;

e. diagnostische genetische Untersuchungen: genetische Untersuchungen mit dem Ziel, jene Eigenschaften des Erbguts zu erkennen, welche für bestehende klinische Symptome verantwortlich sind;

f. präsymptomatische genetische Untersuchungen: genetische Untersuchungen mit dem Ziel, Krankheitsveranlagungen vor dem Auftreten klinischer Symptome zu erkennen;

g. pränatale Untersuchungen: pränatale genetische Untersuchungen und pränatale Risikoabklärungen;

h. pränatale genetische Untersuchungen: genetische Untersuchungen während der Schwangerschaft zur Abklärung von Eigenschaften des Erbguts des Embryos oder des Fötus;

i. pränatale Risikoabklärungen: Laboruntersuchungen, die Hinweise auf das Risiko einer genetischen Anomalie des Embryos oder des Fötus geben, sowie Untersuchungen des Embryos oder des Fötus mit bildgebenden Verfahren;

j. Untersuchungen zur Familienplanung: genetische Untersuchungen zur Abklärung eines genetischen Risikos für künftige Nachkommen;