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Vernehmlassung 2013/53: Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) · 24 Seiten
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k. DNA-Profil: für eine Person spezifische Eigenschaften des Erbguts, die mit Hilfe genetischer Untersuchungen abgeklärt und zur Identifizierung oder Klärung der Abstammung dieser Person verwendet werden;
l. genetische Daten: Informationen über das Erbgut einer Person, die durch eine genetische Untersuchung gewonnen werden, einschliesslich des DNA-Profils;
m. Probe: für eine genetische Untersuchung, einschliesslich der Erstellung eines DNA-Profils, gesammeltes biologisches Material;
n. betroffene Person: lebende Person, deren Erbgut untersucht wird oder von der ein DNA-Profil erstellt wird und von der dementsprechend Proben oder genetische Daten vorliegen; bei pränatalen Untersuchungen die schwangere Frau.
2. Abschnitt: Grundsätze
Art. 4 Diskriminierungsverbot
Niemand darf wegen seines Erbguts diskriminiert werden.
Art. 5 Zustimmung
1Genetische und pränatale Untersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, sofern die betroffene Person frei und nach hinreichender Aufklärung zugestimmt hat. Vorbehalten bleiben die in einem Bundesgesetz vorgesehenen Ausnahmen.
2Ist die betroffene Person urteilsunfähig, so erteilt an ihrer Stelle die zu ihrer Vertretung berechtigte Person die Zustimmung.
3Urteilsunfähige Personen sind so weit als möglich in das Aufklärungs-, Beratungs- und Zustimmungsverfahren einzubeziehen.
4Die betroffene oder die zu ihrer Vertretung berechtigte Person kann die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Art. 6 Aufklärung bei genetischen Untersuchungen
Die betroffene oder die zu ihrer Vertretung berechtigte Person muss in verständlicher Form insbesondere aufgeklärt werden über:
a. Zweck, Art und Aussagekraft der Untersuchung;
b. die mögliche Bedeutung des Untersuchungsergebnisses für Familienangehörige und deren Recht auf Nichtwissen;
c. allfällige Risiken, die mit der Untersuchung verbunden sind, sowie die möglichen physischen und psychischen Belastungen;
d. den Umgang mit der Probe und den genetischen Daten nach Abschluss der Untersuchung;