Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/122: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» · 25 Seiten
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5. Reduktion der Ressourcenbeanspruchung durch Verminderung von Food Waste und Food Losses sowie eine ressourcenschonendere Ernährung.
4 Haltung des Bundesrats
Die Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» entspringt der Sorge der Initiantinnen und Initianten, dass durch die Agrarpolitik der Beitrag der Inlandproduktion zur Versorgung der Bevölkerung zugunsten anderer Funktionen der Landwirtschaft geschwächt werden könnte. Die Initiative spricht ein Bedürfnis der Bevölkerung nach einer sicheren Versorgung mit Lebensmitteln an. Zudem verbindet die Initiative die Thematik der Ernährungssicherheit mit dem derzeit politisch breit unterstützten Anliegen des Kulturlandschutzes.
Die agrarpolitische Zielsetzung des Bundesrates basiert auf dem geltenden Artikel 104 BV. Vorrangiges Ziel des Bundesrates in den vergangenen Reformetappen war es, die Marktausrichtung und die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion zu verbessern. Zudem ging es darum, die nicht marktfähigen Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft, wie den Beitrag zur Versorgung oder die Pflege der Kulturlandschaft (=Multifunktionalität), insgesamt zu steigern. Aufgrund der bisherigen Entwicklung geht der Bundesrat davon aus, dass mit der heutigen Agrarpolitik die landwirtschaftliche Produktion mindestens im bisherigen Ausmass erhalten bleibt und längerfristig sogar gestärkt wird, indem weitere Verbesserungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit gefördert werden. Die Zielsetzung einer nachhaltigen und auf den Markt ausgerichteten Produktion, die zur Bereitstellung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen beiträgt, ist politisch nach wie vor breit abgestützt und bleibt auch im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Agrarpolitik von strategischer Bedeutung.
Der Bundesrat hat sich in der agrarpolitischen Diskussion wiederholt zur Thematik der Ernährungssicherheit geäussert24 und ist sich deren Bedeutung bewusst. Die Sicherstellung der Ernährungssicherheit auf globaler Ebene stellt eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. Auch die Schweiz ist diesbezüglich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert (vgl. Ziff. 3.3), weshalb der Bundesrat vorschlägt, der Initiative «Für Ernährungssicherheit» einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der Bundesrat will so die Anliegen der Bevölkerung aufnehmen und die Ernährungssicherheit der Schweiz umfassend und langfristig stärken.
Mit dem direkten Gegenentwurf soll die Versorgung der Bevölkerung ins Zentrum gestellt werden. Um langfristig die Bevölkerung mit ausreichend Lebensmitteln versorgen zu können, soll das Augenmerk einerseits auf das Angebot aus inländischer Produktion und andererseits auf die internationale Verfügbarkeit gelegt werden. Damit soll ein kohärenter und international tragfähiger Ansatz in Sachen Ernährungssicherheit auf Verfassungsstufe verankert und ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der es erlaubt, in angemessener Weise auf die künftigen Herausforderungen zu reagieren. Der direkte Gegenentwurf hat inhaltliche Berührungspunkte zu bereits bestehenden Verfassungsbestimmungen (vgl. Ziff. 5.4). Indem mit dem direkten Gegenentwurf die relevanten Aspekte in den Gesamtkontext der Er-
24 vgl. Bericht des Bundesrates vom 6. Mai 2009 in Erfüllung der Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 10. November 2006 (06.3635), Ziffer 6.1, S. 88–92, einsehbar unter: www.blw.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Berichte, BBl 2012 2075, hier 2140