Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/122: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» · 25 Seiten
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ren. Im Zeitraum 2018–2021 soll die Agrarpolitik auf Verordnungsebene optimiert und eine Botschaft zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen ohne Revision des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19984 (LwG) vorgelegt werden5. Die Zahlungsrahmenbotschaft soll begleitet werden von gezielten Verordnungsanpassungen in den drei Bereichen a) unternehmerische Entfaltung der Landwirte und Betriebe,
b) erfolgreicher Absatz auf den Märkten und c) nachhaltige Produktion und Ressourcennutzung. Gewisse Anliegen der Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit», wie die Reduktion des administrativen Aufwands oder die Stärkung der nachhaltigen Produktion, werden im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 (z.B. Förderung nachhaltiger Produktionssysteme und der Ressourceneffizienz) und der Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2017 (unternehmerische Entfaltung) angestrebt und unterstützt. Mit der auf acht Jahre ausgelegten Umsetzung des Systemwechsels bei den Direktzahlungen6 und dem beabsichtigten Verzicht auf eine Gesetzesrevision im Zeitraum 2018–2021, wird für die betroffenen Landwirte die Investitionssicherheit verbessert. Die Vernehmlassung zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2018–2021 ist im zweiten Quartal 2015 geplant.
Raumplanung
Mit der ersten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 19797 (RPG) wurde für die Problematik der in verschiedenen Kantonen und Gemeinden zu grossen Bauzonen und der sich daraus ergebenden Konsequenz, dass Gebäude oft weitab von den Ortszentren erstellt werden, eine erste Lösung gefunden. Die Revision bremst Landverschleiss und Bodenspekulation: Zu grosse Bauzonen werden verkleinert, bestehende Baulandreserven und Nutzungsreserven in bereits überbauten Gebieten besser genutzt.
Ein stärkerer Schutz des Kulturlandes und insbesondere der Fruchtfolgeflächen (FFF) ist auch ein Element der zweiten Etappe der Revision des RPG. Es ist vorgesehen, eine Kompensationspflicht einzuführen, falls FFF von Einzonungen betroffen sind, und zwar auch in jenen Fällen, in denen FFF betroffen sind, die über den vom Kanton zu sichernden Mindestumfang hinausgehen. Die Kompensationspflicht soll grundsätzlich für alle Böden mit FFF-Qualität gelten. Die Vernehmlassung zur zweiten Etappe wurde am 5. Dezember 2014 eröffnet und dauert bis am 15. Mai 2015.
2.3.3 Weitere angekündigte Volksinitiativen
Neben der Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» haben die Grüne Partei Schweiz und die Bauerngewerkschaft Uniterre ebenfalls Initiativen mit agrarpolitischen Inhalten bzw. mit Bezug zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln lanciert. Diese befinden sich noch im Sammelstadium.
Fair-Food-Initiative der Grünen Partei Schweiz
Am 27. Mai 2014 hat die Grüne Partei Schweiz die Unterschriftensammlung zur Volksinitiative «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebens-
4 SR 910.1
5 vgl. auch Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Jans 14.3372 «Verzicht auf die Gesetzesrevision im Rahmen der Agrarpolitik 2018-2021»
6 vgl. dazu die Botschaft vom 1. Februar 2012 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik 2014–2017 (Agrarpolitik 2014–2017), BBl 2012 2075, hier 2225–2226
7 SR 700