Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/122: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» · 25 Seiten
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Das Angebot an Lebensmitteln soll es ermöglichen, die Ernährungsbedürfnisse der Bevölkerung bezüglich Nährstoffe abzudecken. Es geht also um die Menge und Vielfalt des Angebots, das auch Produkte umfassen soll, die sich unter Schweizer Gegebenheiten nicht produzieren lassen (z.B. Meeresfische und Südfrüchte).
Dabei geht es nicht um die Absicherung gegen Versorgungsengpässe in akuten Krisensituationen, die heute bereits über Artikel 102 BV abgedeckt sind, sondern um die langfristige Sicherstellung einer für die Bevölkerung ausreichenden Verfügbarkeit von Lebensmitteln. Um diese Verfügbarkeit zu gewährleisten, sind einerseits günstige Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Produktion im Inland zu schaffen und andererseits Massnahmen zu treffen, die die Verfügbarkeit von Lebensmittelimporten langfristig sicherstellen.
Eine zentrale Voraussetzung für die langfristige Sicherstellung der Versorgung ist, dass die Lebensmittel nachhaltig produziert werden. Die Nachhaltigkeit wird hier breit verstanden in Bezug auf die drei Dimensionen Ökonomie, Soziales und Ökologie. Der breit verstandene Begriff der Nachhaltigkeit im Einleitungssatz wird in den Buchstaben a–e konkretisiert. In Bezug auf die ökologische und soziale Dimension sollen Fortschritte im Inland nicht auf Kosten höherer Umweltbelastungen, einer Beeinträchtigung der Produktionsgrundlagen oder zu Lasten ärmerer Bevölkerungsschichten im Ausland gehen. Entsprechend bezieht sich das Ziel einer nachhaltigen Produktion sowohl auf die Schweiz als auch auf das Ausland. Mit der Anforderung einer nachhaltigen Produktion wird zudem die Verantwortung der Schweiz für die internationale Ernährungssicherheit zum Ausdruck gebracht. Entsprechend setzt sich die Schweiz in den relevanten multilateralen Organisationen für günstige Rahmenbedingungen zur Erreichung des Ziels der globalen Ernährungssicherheit ein.
Mit dem direkten Gegenentwurf wird unter den Buchstaben a–e der Rahmen abgesteckt, in dem Massnahmen aus Sicht der Ernährungssicherheit grundsätzlich sinnvoll sind und deshalb ermöglicht werden sollen. Die Abfolge der Buchstaben a–e folgen dem Prozess entlang der Lebensmittelkette: von den Produktionsgrundlagen (Bst. a) über die Produktion (Bst. b), die Lebensmittelkette (Bst. c), die Importe (Bst.
d) bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten (Bst. e).
Generell kann festgehalten werden, dass mit dem direkten Gegenentwurf keine neuen Kompetenzen des Bundes statuiert werden und damit die Kompetenzenaufteilung zwischen Bund und Kantonen nicht verändert wird.
Bst. a
Eine wichtige Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung ist die Sicherung ausreichender Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion. Dies sind in erster Linie die physischen Produktionsfaktoren wie das Kulturland, die nicht erneuerbaren Ressourcen oder Wasser (z.B. zur Bewässerung). Mit Buchstabe a sollen die verfassungsrechtlichen Grundlagen für den quantitativen und qualitativen Kulturlandschutz verstärkt werden, wobei die Zuständigkeit weiterhin schwergewichtig bei den Kantonen liegen soll. Die Abhängigkeit der landwirtschaftlichen Produktion von nicht erneuerbaren Ressourcen wie fossiler Energie oder mineralischem Phosphor gilt es zu reduzieren. Neben einer Verbesserung der Ressourceneffizienz (vgl. Bst.
b) steht beim Phosphor die bessere Schliessung der Nährstoffkreisläufe im Vordergrund. In Bezug auf die Wasserverfügbarkeit ist festzuhalten, dass es Interessenskonflikte zwischen den Ansprüchen betreffend Schutz einerseits und Nutzung durch die Landwirtschaft und andere Sektoren andererseits gibt und diese angemessen zu berücksichtigen sind. Eine weitere Produktionsgrundlage, die es in diesem Kontext