Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/122: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» · 25 Seiten
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onsmitteln, die für die Ausnutzung des inländischen Produktionspotenzials essenziell sind. Der internationale Marktzugang wird über den Abschluss von multi- und bilateralen Handelsabkommen erreicht. Als Nettoimporteurin von Nahrungsmitteln setzt sich die Schweiz in diesem Rahmen für mehr Transparenz und klarere Regeln in Bezug auf den Marktzugang ein, insbesondere für das Verbot handelsbeschränkender Massnahmen. Auch die Erleichterung des Alltagsgeschäfts im internationalen Handel durch Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung und Standardisierung (z.B. via Codex Alimentarius) von nicht-tarifären Handelsparametern und die internationale Standardisierung von Zollverfahren spielen eine wichtige Rolle. Schliesslich geht es generell darum, dass sich die Schweiz im Rahmen internationaler Organisationen wie der Welthandelsorganisation (WTO) sowie in ihren bilateralen Handelsabkommen für funktionierende Märkte, transparente Spielregeln und die Kohärenz der Handelspolitik mit ökologischen und sozialen Anliegen engagiert.
Bst. e
Mit dem Passus zum ressourcenschonenden Konsum von Lebensmitteln wird die Nachhaltigkeit in der Produktion ergänzt und komplettiert. Fragen die Konsumentinnen und Konsumenten ressourcenschonend erzeugte Produkte nach, lässt sich das Ziel einer nachhaltigen Produktion leichter realisieren. Schritte in Richtung eines ressourcenschonenden Konsums wären beispielsweise eine Stärkung der Nachfrage nach nachhaltig produzierten Produkten, deren Erzeugung die natürlichen Ressourcen weniger stark beansprucht (inkl. Importe) oder die Verringerung von Food Waste und Food Losses. Ansatzpunkte zur Förderung eines ressourcenschonenden Konsums sieht der Bundesrat in den Bereichen Produktkennzeichnung, Information und Kommunikation sowie der Unterstützung der entsprechenden Bestrebungen der Branchenakteure, wobei dies gestützt auf international anerkannte Standards, im Einklang mit dem internationalen Handelsrecht und nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen soll (vgl. Ziff. 7).
5.4 Verhältnis zu anderen Verfassungsbestimmungen
Landwirtschaft (Art. 104 BV)
Der direkte Gegenentwurf des Bundesrates für einen Artikel 102a hat die Ernährungssicherheit zum Gegenstand. Es sollen günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Inlandproduktion langfristig zu stärken (Bst. a–c). Artikel 102a geht jedoch über die landwirtschaftliche Produktion hinaus, indem er die sichere Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten anspricht und damit auch den Aussenhandel und den Konsum einschliesst (Bst. d und e).
Gegenstand von Artikel 104 BV ist ausschliesslich die Schweizer Landwirtschaft. Durch die nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion soll sie gesellschaftlich erwünschte Leistungen erbringen. Der Beitrag der Inlandproduktion zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln (Abs. 1 Bst. a) ist eine dieser Leistungen. Daneben erbringt die Landwirtschaft noch weitere multifunktionale Leistungen (Abs. 1 Bst. b und c), die nur teilweise in materiellem Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit stehen bzw. losgelöst von ihrer Funktion für die Versorgung einen gesellschaftlichen Nutzen haben. Die Pflege einer vielfältigen Kulturlandschaft beispielsweise ist kaum von Bedeutung für die Ernährungssicherheit.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit dem direkten Gegenentwurf der Beitrag der Inlandproduktion zur Ernährungssicherheit in ein Gesamtkonzept