Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/122: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» · 25 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht
Die Initiative verlangt in Artikel 104a Absatz 1 der Bundesverfassung3 (BV) vom Bund wirksame Massnahmen zur Stärkung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion. Zu diesem Zweck soll insbesondere dem Verlust von Kulturland einschliesslich der Sömmerungsfläche entgegengewirkt werden, und es sollen Massnahmen zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie getroffen werden. Neben den explizit aufgeführten Massnahmen wird in Absatz 1 mit «insbesondere» angedeutet, dass neben den Massnahmen zum Kulturlandschutz und zur Umsetzung der Qualitätsstrategie noch andere Instrumente zur Zielerreichung möglich sind. Das Initiativkomitee formuliert auf seiner Webseite entsprechend weitere Massnahmen wie beispielsweise die Aufrechterhaltung des Grenzschutzes für landwirtschaftliche Produkte oder die faire Entgeltung der nicht marktfähigen Leistungen.
Weiter soll der Bund gemäss Absatz 2 dafür sorgen, dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft gering und eine angemessene Investitionssicherheit gewährleistet sei. Während Absatz 1 vom Bund konkrete Massnahmen verlangt, sind die in Absatz 2 formulierten Anliegen eher als generelle Anforderungen an die Ausgestaltung der agrarpolitischen Instrumente zu verstehen.
Die Übergangsbestimmung in Artikel 197 Ziffer 11 BV verlangt zudem vom Bundesrat, der Bundesversammlung bis spätestens zwei Jahre nach Annahme der Initiative entsprechende Gesetzesbestimmungen zu beantragen.
2.3 Politischer Kontext
2.3.1 Ausgangslage für die Entstehung der Initiative
Im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 hat das Parlament beschlossen, das Direktzahlungssystem stärker auf die Ziele nach Artikel 104 BV auszurichten. Verbunden mit dieser Weiterentwicklung waren eine weitergehende Entkopplung der Direktzahlungsinstrumente von direkten Produktionsanreizen und eine Verstärkung der Massnahmen, mit denen gezielt ökologische und landschaftliche Anstrengungen sowie Leistungen in den Bereichen Tierwohl und Ressourceneffizienz gefördert werden. Zudem wurde die rechtliche Basis zur Förderung einer Qualitätsstrategie gelegt.
Gegen die Agrarpolitik 2014–2017 wurde von einigen bäuerlichen Organisationen das Referendum ergriffen. Die nötige Unterschriftenzahl wurde jedoch nicht erreicht. Der Schweizer Bauernverband beteiligte sich nicht am Referendum, lancierte jedoch im Anschluss an das Nichtzustandekommen die vorliegende Initiative. Die Initiantinnen und Initianten befürchten, dass mit der aktuellen Agrarpolitik die einheimische Produktion durch Extensivierung geschwächt wird.
2.3.2 Entwicklung der relevanten Politikbereiche
Die Initiative hat primär Bezüge zur Agrarpolitik und zur Raumplanung, weshalb nachfolgend die laufenden Entwicklungen in diesen beiden Politikbereichen kurz erläutert werden.
Agrarpolitik
Nachdem die Agrarpolitik 2014–2017 auf den 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, gilt es, in den kommenden Jahren die Wirkung gemessen an den Zielen zu evaluie-
3 SR 101