Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/122: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» · 25 Seiten

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die gesamten Emissionen liegen nach wie vor über dem angestrebten Niveau11. Mit der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Agrarpolitik 2014–2017 sollen diesbezüglich weitere Verbesserungen realisiert werden.

Die Bundesverfassung bietet aktuell mit Artikel 104 für den Bund grundsätzlich eine breite Grundlage, um für einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung durch die landwirtschaftliche Produktion im Inland zu sorgen. Mit dem von den Initiantinnen und Initianten vorgeschlagenen Artikel 104a Absatz 1 wird von den verschiedenen Leistungen der Landwirtschaft, die in Artikel 104 Absatz 1 aufgeführt sind, nur die Versorgungsfunktion aufgeführt (Bst. a). Die anderen Funktionen (Bst. b und c) finden keine Erwähnung im Initiativtext. Die von den Initiantinnen und Initianten formulierte Zielsetzung, dass die einheimische Produktion gestärkt werden soll, ist somit grundsätzlich in Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a bereits enthalten, wobei der Fokus auf die Funktionen der Landwirtschaft – auch in der Versorgung – gelegt ist und damit nur auf einen Teilaspekt der Ernährungssicherheit für die Schweizer Bevölkerung. So gibt es im Wortlaut der Initiative keinen Bezug zu Importen von Lebens- und Produktionsmitteln oder zur Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft, die für die Ernährungssicherheit in der Schweiz ebenfalls von grosser Bedeutung sind (vgl. Ziff. 3.3).

Die aktuellen Bestimmungen im LwG bieten eine gute Grundlage zur Förderung der Produktion von Schweizer Agrarprodukten. Im Vordergrund stehen diesbezüglich die Instrumente zur Förderung von Produktion und Absatz gemäss dem 2. Titel des LwG (Grenzschutz, Marktstützungs- und Einzelkulturbeiträge sowie Absatzförderung) und die mit der Agrarpolitik 2014–2017 neu eingeführten Versorgungssicherheitsbeiträge nach Artikel 72 LwG. Da die Massnahmenvielfalt in diesem Bereich hoch ist, hat sich der Bundesrat in den vergangenen Reformetappen für eine Redimensionierung des Instrumentariums in diesem Bereich eingesetzt und sich wiederholt für eine Reduktion des Grenzschutzes und eine stärkere Annäherung an die internationalen Märkte ausgesprochen. Mit der Agrarpolitik 2014–2017 wurde zudem eine Grundlage für die Kennzeichnung von Produkten geschaffen, die nach besonderen Kriterien der nachhaltigen Entwicklung hergestellt werden (Art. 14 Abs. 1 Bst. f LwG). Diese Bestimmung ist grundsätzlich für inländische und für importierte Lebensmittel anwendbar.

2.4.2 Bekämpfung des Kulturlandverlusts

Das landwirtschaftliche Kulturland ist in den letzten 24 Jahren um 85 000 Hektaren (–5,4 %) zurückgegangen. Damit verliert die Landwirtschaft sukzessive ihren wichtigsten Produktionsfaktor. Hauptursache für diese Entwicklung ist die Ausdehnung der Siedlungsfläche, die für mehr als die Hälfte des Kulturlandverlustes verantwortlich ist. Neben dem Siedlungswachstum spielt auch der Waldeinwuchs eine Rolle. Zwischen 1985 und 2009 wurden rund 24 000 Hektaren Landwirtschaftsfläche zu Wald. Der Waldeinwuchs erfolgte hauptsächlich auf alpwirtschaftlich genutzten Flächen (90 % auf Flächen über 1400 m ü. M.). Da die Erträge auf diesen Flächen deutlich geringer sind als auf Flächen in den tieferen Lagen, sind sie neben der Lebensmittelversorgung vor allem für die Pflege der Kulturlandschaft und für die Erhaltung der alpinen Biodiversität von Bedeutung.

11 vgl. dazu Agrarpolitik 2014–2017, BBl 2012 2075, hier 2102–2106, sowie Agrarbericht 2013, S. 127 (Der Agrarbericht 2013 kann eingesehen werden unter: www.blw.admin.ch > Dokumentation > Publikationen)