Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/122: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» · 25 Seiten
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Die Initiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfs. Der Bundesrat unterbreitet dazu dem Parlament einen direkten Gegenentwurf. Nach Artikel 97 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. September 20021 (ParlG) hat der Bundesrat dem Parlament spätestens bis am 8. Januar 2016 die Botschaft und einen Entwurf zu einem Beschlussentwurf zu unterbreiten. Die Bundesversammlung hat bis zum 8. Januar 2017 Zeit, um über die Volksinitiative zu beschliessen; sie kann diese Frist um ein Jahr verlängern, wenn mindestens ein Rat über einen Gegenentwurf oder einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf einen Beschluss gefasst hat (Art. 100 und 105 Abs. 1 ParlG).
2.1.3 Gültigkeit
Die Initiative erfüllt die Anforderungen an die Gültigkeit nach Artikel 139 Absatz 3 BV:
a) Sie ist als vollständig ausgearbeiteter Entwurf formuliert und erfüllt somit die Anforderungen an die Einheit der Form.
b) Zwischen den einzelnen Teilen der Initiative besteht ein sachlicher Zusammenhang. Die Initiative erfüllt somit die Anforderungen an die Einheit der Materie.
c) Die Initiative verletzt keine zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Sie erfüllt somit die Anforderungen an die Vereinbarkeit mit dem zwingenden Völkerrecht.
2.2 Ziele und Inhalt
Das Ziel der Volksinitiative besteht darin, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus einer vielfältigen und nachhaltigen einheimischen Produktion zu stärken. Gemäss dem Initiativkomitee2 soll dieses Ziel erreicht werden, indem der Agrar- und Lebensmittelsektor und insbesondere die inländische Produktion gestärkt, der Kulturlandverlust bekämpft, die Produktionsnachteile ausgeglichen, die Produktqualität gefördert, die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert und die Innovation gefördert und gestärkt werden.
Das Initiativkomitee nennt verschiedene Gründe für die Lancierung der Initiative. Zum einen stellen die Initiantinnen und Initianten ihr Anliegen in den globalen Kontext der Ernährungssicherheit und halten fest: «Die weltweite Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit». Dies habe mit der steigenden Nachfrage (Wachstum der Weltbevölkerung, verändertes Konsumverhalten und Kaufkraft) und begrenzten natürlichen Ressourcen für die Produktion zu tun. Zum anderen bestünde gerade in der Schweiz die Tendenz, die einheimische Nahrungsmittelproduktion zu schwächen. Mit dem vorhandenen Kulturland sei es möglich, zumindest einen Teil des Nahrungsmittelbedarfs in der Schweiz unter hohen ökologischen und ethologischen Anforderungen zu produzieren. Ohne die knappe, nicht erneuerbare Ressource Boden könne die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben nicht erbringen. Im Sinne der Ernährungssicherheit und zugunsten zukünftiger Generationen sei mit dem Kulturland sorgsam umzugehen.
1 SR 171.10
2 Die Webseite des Initiativkomitees ist abrufbar unter: www.ernaehrungssicherheit.ch (Zugriff am 14. November 2014)