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Vernehmlassung 2014/157: Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV), der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) und der Tierschutzverordnung (TSchV) · 20 Seiten
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1.2 Epizootische hämorrhagische Krankheit
Die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD) ist eine virale Infektionskrankheit bei Wiederkäuern. Das EHD-Virus ist nah verwandt mit dem Blauzungen-Virus und wird taxonomisch ebenfalls im Genus Orbivirus, Familie Reoviridae eingeordnet. Überträger sind wie beim Blauzungen-Virus Culicoides-Insekten (Vektoren).
Die Krankheit wird vor allem in Weisswedelhirschen und anderen frei lebenden Huftieren (insb. in Nordamerika) ausgelöst, weshalb sie gegenwärtig als hämorrhagische Krankheit der Hirsche in der TSV (Art. 5 Bst. m) aufgeführt wird. Grundsätzlich hat sie jedoch das gleiche Wirtsspektrum und zeigt einen ähnlichen Verlauf wie die Blauzungenkrankheit. Von den Nutztieren sind dabei die Rinder am stärksten betroffen wobei die klinischen Symptome nicht von derjenigen bei der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden sind. Die Krankheit kann mit erheblichen Produktionsverlusten einhergehen, insbesondere in Milchviehbetrieben, in denen eine geringere Milchproduktion die Folge sein kann. Schafe und Ziegen können ebenfalls angesteckt werden, zeigen aber selten klinische Symptome.
Bislang wurden in Europa noch keine EHD-Viren nachgewiesen. Die Einschleppung und Etablierung der EHD in die Schweiz ist jedoch möglich, da sowohl Wirte als auch Vektoren vorhanden sind. Die grösste Gefahr liegt dabei in der Ausbreitung infizierter Vektoren.
In den letzten zehn Jahren ist die Krankheit in mehreren Ländern im Mittelmeerraum aufgetreten (Israel, Marokko, Algerien, Tunesien, Türkei). Insbesondere die in der Westtürkei aufgetretenen Fälle stehen an der Schwelle zu Europa. Das Beispiel des Blauzungen-Virus in den Jahren 2006-2010 hat aufgezeigt, wie sich ein vektorübertragenes Virus in kürzester Zeit und über grosse Distanzen ausbreiten kann. Es ist nicht auszuschliessen, dass in Europa autochthone Cullicoides-Arten nicht nur Blauzungen-, sondern möglicherweise auch EHD-Viren übertragen könnten.
Um im Verdachts- oder Seuchenfall Massnahmen anordnen zu können, wird die EHD in die Kategorie der zu bekämpfenden Seuchen aufgenommen und gemeinsam mit der Blauzungenkrankheit in einem Abschnitt geregelt.
1.3 Diagnostische Laboratorien
Der schweizerische Veterinärdienst ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf ein Netzwerk von anerkannten Laboratorien angewiesen, welches die steigenden Anforderungen hinsichtlich Qualität und Laborkapazität erfüllen kann. Die Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+ von Bund und Kantonen zielt deshalb im Sinne der Früherkennung und Prävention auf Schweizer Laboratorien mit einem möglichst breiten Untersuchungsspektrum ab. Auf der Grundlage einer vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeinsam mit den Kantonstierärztinnen und -tierärzten vorgenommenen Bedürfnis- und Anforderungsabklärung bezüglich Labordiagnostik, wurden gemeinsam die Erwartungen an die amtliche Tierseuchendiagnostik evaluiert und ein Massnahmenkatalog für deren Umsetzung erstellt. Dieser enthält im Wesentlichen folgende Punkte:
- Stärkung der Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Akkreditierungsstelle.
- Anpassung der Vorgaben für eine behördliche Laboranerkennung an steigende Anforderungen und Bedürfnisse
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