Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 26 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht
Risikoaugleich; es wäre für die Umsetzung erschwerend, eine Person ab ihrem Geburtstag in eine andere Risikogruppe umteilen zu müssen. Daher soll jeweils auf das Kalenderjahr abgestützt werden.
Minderheit I (Bortoluzzi, Borer, Clottu, de Courten, Frehner, Parmelin, Stahl)
Die Minderheit I möchte bei den Kindern keinen Risikoausgleich einführen. Da die Kinder bisher im Gesetz nicht ausdrücklich vom Risikoausgleich ausgenommen sind, soll dies mit dem neuen Absatz 5 geschehen. Wie bei der Mehrheit (vgl. oben) wird auch hier die Definition der Kinder neu umschrieben.
Art. 16a Entlastung
Aufgrund der aktuellen Regelung der Risikoausgleichszahlungen dürften die Versicherer, obwohl dies gesetzlich vorgesehen ist, aus versicherungstechnischer Sicht an sich keinen Prämienrabatt für junge Erwachsene gewähren, obwohl ihre Leistungskosten tiefer sind. Berücksichtigt man nämlich auch den Risikoausgleich, sind die Kosten der jungen Erwachsenen für die Versicherer gleich hoch wie bei den Erwachsenen. Rund zwei Drittel der Prämien der jungen Erwachsenen werden für die Finanzierung der Abgaben in den Risikoausgleich benötigt. Diese kommen der Altersgruppe der erwachsenen Versicherten zu. Geben die Versicherer auf den Prämien für junge Erwachsene trotzdem Rabatte, um für die erwähnte Altersgruppe attraktive Prämien anbieten zu können, wird der fehlende Betrag meist auf den Prämien für Erwachsene aufgeschlagen. Es erfolgt also eine Querfinanzierung. Der vorliegende Entwurf eines neuen Artikels 16a schlägt eine Modifikation des Risikoausgleichs vor, die zu einer finanziellen Entlastung der Versicherer bei den Abgaben in den Risikoausgleich für die Altersgruppe der jungen Erwachsenen im Alter von 19 bis 25 Jahren und der Versicherten im Alter von 26 bis 35 Jahren führt und eine Senkung der Prämien für diese Altersgruppen ermöglicht. Erste Schätzungen mit Zahlen aus dem Jahr 2013 zufolge reduziert sich mit dieser Entlastung die Belastung der Versicherer für junge Erwachsene im Risikoausgleich um monatlich rund 92 Franken (50 Prozent des Risikounterschiedes zwischen ihrer Altersklasse und allen Versicherten) und für 26- bis 35-Jährige um 29 Franken (20 Prozent des Risikounterschiedes zwischen ihrer Altersklasse und allen Versicherten). Versicherer, die derzeit für junge Erwachsene keinen Rabatt vorsehen, können die 92 Franken Einsparungen vollumfänglich zur Vergünstigung der Prämie der jungen Erwachsenen einsetzen. Damit ist eine Senkung der Prämien für junge Erwachsene um etwa 26 Prozent im Vergleich zur derzeitigen Prämie möglich. Versicherer, die derzeit einen Rabatt für junge Erwachsene vorsehen, können die 92 Franken nur dann vollumfänglich zur Senkung der Prämie der jungen Erwachsenen verwenden, wenn sie die Quersubventionierung der jungen Erwachsenen weiterführen. Wollen sie jedoch diese Querfinanzierung aufheben, benötigen sie dafür einen Teil der 92 Franken. Die Prämie der jungen Erwachsenen ist im Vergleich der Standardprämien 9 Prozent (31 Franken) tiefer als die Erwachsenenprämie. Dieser Betrag wird von der Entlastung benötigt, um die Querfinanzierung aufzuheben. Bei einer Aufhebung der Querfinanzierung ist deshalb eine Senkung der Prämie für junge Erwachsene um 17% (61 Franken) realistisch. Bei den 26- bis 35-jährigen stellt sich die Problematik der Querfinanzierung nicht. Das heisst die Einsparungen beim Risikoausgleich können vollumfänglich zur