Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 26 Seiten
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Senkung der Prämie eingesetzt werden. Die Prämie der 26- bis 35- Jährigen kann dadurch um 29 Franken (8 Prozent) gesenkt werden.
Absatz 1
Absatz 1 regelt den Grundsatz, wonach die Versicherer im Risikoausgleich für die Versicherten im Alter von 19 bis 35 Jahren entlastet werden.
Absatz 2
Die Berechnung von Risikoabgaben und Ausgleichsbeiträgen erfolgt grundsätzlich wie folgt: Es wird die Differenz berechnet zwischen den Durchschnittskosten der Risikogruppe und den Gesamtdurchschnittskosten, d. h. den Durchschnittskosten aller im Risikoausgleich berücksichtigten Versicherten des entsprechenden Kantons. Für Risikogruppen, deren Durchschnittskosten unter den Gesamtdurchschnittskosten liegen, sind Abgaben zu leisten; für Risikogruppen, deren Durchschnittskosten über den Gesamtdurchschnittskosten liegen, erhalten die Versicherer Beiträge aus dem Risikoausgleich.
Neu soll der Risikoausgleich für zwei Altersgruppen reduziert werden, und zwar um 50 Prozent für junge Erwachsene (Bst. a) und um 20 Prozent für Versicherte im Alter von 26 bis 35 Jahren (Bst. b). Bisher sind die jungen Erwachsenen in Artikel 61 Absatz 3 KVG definiert. Neu werden die jungen Erwachsenen schon in Artikel 16a definiert und zwar als Versicherte, die am 31. Dezember des betreffenden Jahres 19 bis 25 Jahre alt sind. Für sie müssen die Versicherer also nur noch die Hälfte der Differenz zwischen den Durchschnittskosten der jungen Erwachsenen und den Gesamtdurchschnittskosten bezahlen (92 Franken). Die hier heranzuziehenden Durchschnittskosten sämtlicher Versicherten umfassen die Leistungen der Erwachsenen und der jungen Erwachsenen, nicht aber der Kinder. Für Risikogruppen der jungen Erwachsenen, für die bis anhin Abgaben fällig waren, erfolgt eine Reduktion dieser Abgaben. Für Risikogruppen der jungen Erwachsenen, für die bisher Beiträge aus dem Risikoausgleich ausgerichtet wurden, erfolgt eine Erhöhung dieser Beiträge. Neu wird zudem eine zusätzliche Altersklasse geschaffen, nämlich diejenige der 26- bis 35-Jährigen (Bst. b). Die Versicherer werden für diese Versicherten im Risikoausgleich um 20 Prozent (entspricht 29 Franken) entlastet. Für sie müssen die Versicherer also nur noch 80 Prozent (entspricht 117 Franken) des Risikounterschiedes zwischen ihrer Altersklasse und allen Versicherten bezahlen. Dabei erfolgt die Entlastung in gleicher Art und Weise wie bei den jungen Erwachsenen.
Absatz 3
Der Risikoausgleich ist ein Nullsummenspiel, d.h. die Summe aller Abgaben in den Risikoausgleich entspricht der Summe aller Beiträge, die die Versicherer aus dem Risikoausgleich erhalten. Die Entlastung der jungen Erwachsenen und der 26- bis 35-Jährigen muss daher finanziert werden, da sonst dieser Betrag im Risikoausgleich fehlt. Die Finanzierung erfolgt durch eine höhere Belastung der Erwachsenen ab 36 Jahren im Risikoausgleich. Und zwar sollen gleichmässig, d.h. um den gleichen Betrag, die Abgaben für sie erhöht und die Ausgleichsbeiträge, die die Versicherer für sie erhalten, gesenkt werden. Berechnungen mit den Daten des Risikoausgleichs 2013 haben ergeben, dass die Erwachsenen mit einer Zusatzbelastung von 19 Franken pro Monat zu rechnen haben, um die Risikoausgleichsentlastung der jungen Erwachsenen um 50 Prozent (92 Franken) und die der 26- bis 35-Jährigen um 20 Prozent (29 Franken) zu finanzieren. Dies entspricht einer Mehrbelastung der Standard-