Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 26 Seiten
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lassen, in welcher Art die parlamentarische Initiative 10.407 n allenfalls umgesetzt werden könnte (siehe Ziffer 1.1). Das BAG skizzierte folgende Modelle:
- Familienversicherung: Die Kinder werden zusammen mit einem bestimmten erwachsenen Versicherten (in der Regel den Eltern) kostenlos mitversichert. Die von den Kindern bezogenen Leistungen werden von den erwachsenen Versicherten desselben Versicherers finanziert. Trotz höherer Erwachsenenprämien wäre davon auszugehen, dass für mittelständische Familien eine spürbare Entlastung resultieren würde. Für die Versicherer hingegen würden Familien finanziell uninteressant.
- Ausgleichsfonds: Die Versicherer melden die Zahl der bei ihnen versicherten Kinder sowie die von diesen verursachten Kosten an einen Fonds. Aufgrund dieser Daten können für jeden Kanton die Durchschnittskosten aller Kinder berechnet werden. Diesen Betrag erhält der Versicherer für jedes der bei ihm versicherten Kinder aus dem Fonds. Die Beiträge in den Fonds können durch eine Erhöhung der Prämien für Erwachsene oder über Steuern finanziert werden. Diese Lösung würde – anders als die Familienversicherung – keine neuen Anreize zur Risikoselektion schaffen.
- Finanzierung über die IPV: Die Prämien für Kinder werden über die individuelle Prämienverbilligung vollständig subventioniert. Sollte dies nicht zu Lasten der anderen IPV-Berechtigten gehen, müssten die Beiträge der öffentlichen Hand (Bund und/oder Kantone) entsprechend erhöht werden.
- Krankenversicherungsmonopol für Kinder: Alle Kinder werden kostenlos bei einer Kinderkrankenversicherung versichert. Diese Monopolversicherung würde durch Beiträge des Bundes und/oder der Kantone finanziert.
Die Subkommission „KVG“ der SGK-NR liess Abklärungen zu weiteren Modellen treffen, die sich hinsichtlich des Kreises der Begünstigten, des Ausmasses der finanziellen Entlastung für die Familien und der Art der Finanzierung – prämien- oder steuerfinanziert – voneinander unterschieden.
Was den Kreis der Begünstigten und das Ausmass der finanziellen Entlastung für die Familien betrifft, ging es im Wesentlichen um die Frage, ob alle Kinder vollständig von den OKP-Prämien befreit werden sollten oder ob ein Sozialziel definiert werden sollte. Geprüft wurden insbesondere folgende Sozialziele:
- Eine vollständige Prämienbefreiung für jene Kinder, die in Haushalten leben, die mehr als 8 Prozent des verfügbaren Einkommens für OKP-Prämien ausgeben. Damit würden rund 1,2 Millionen Kinder – oder rund vier Fünftel aller Kinder – vollständig von Prämien befreit.
- Ein Ausbau der IPV mit dem Ziel, dass die Prämienlast für keinen Haushalt höher ist als 8 Prozent des Reineinkommens oder, als Variante, 10 Prozent des Reineinkommens. Hintergrund dieses Modells war das Sozialziel, das der Bundesrat bereits 1991 in seiner Botschaft zur Schaffung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung9 skizziert hatte. Zwar war schon damals vorgesehen, dass die Kantone bestimmen sollten, ab welchem – als Prozentsatz des steuerbaren Einkommens definiertem – Grenzbetrag die
9 Botschaft über die Revision der Krankenversicherung vom 6. November 1991, BBl 1992 I 93