Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 26 Seiten

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Übergangsbestimmung

Weil die Kantone ihre Gesetzgebung an die neue Regelung der Prämienverbilligung anpassen müssen, wird eine Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung vorgesehen.

6 Auswirkungen

6.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen

Der vorliegende Entwurf eines neuen Artikels 16a schlägt eine Modifikation des Risikoausgleichs vor, die zu einer finanziellen Entlastung der Versicherer bei den Abgaben in den Risikoausgleich für die Altersgruppe der jungen Erwachsenen im Alter von 19 bis 25 Jahren und der Versicherten im Alter von 26 bis 35 Jahren führt und eine Senkung der Prämien für diese Altersgruppen ermöglicht. Erste Schätzungen mit Zahlen aus dem Jahr 2013 zufolge reduziert sich mit dieser Entlastung die Belastung der Versicherer für junge Erwachsene im Risikoausgleich um monatlich rund 92 Franken (50 Prozent des Risikounterschiedes zwischen ihrer Altersklasse und allen Versicherten) und für die 26- bis 35- Jährigen um 29 Franken (20 Prozent des Risikounterschiedes zwischen ihrer Altersklasse und allen Versicherten). Versicherer, die derzeit für junge Erwachsene keinen Rabatt vorsehen, können die 92 Franken Einsparungen vollumfänglich zur Vergünstigung der Prämie der jungen Erwachsenen einsetzen. Damit ist eine Senkung der Prämien für junge Erwachsene um etwa 26 Prozent im Vergleich zur derzeitigen Prämie möglich. Versicherer, die derzeit einen Rabatt für junge Erwachsene vorsehen, können die 92 Franken nur dann vollumfänglich zur Senkung der Prämie der jungen Erwachsenen verwenden, wenn sie die Quersubventionierung der jungen Erwachsenen weiterführen. Wollen sie jedoch diese Querfinanzierung aufheben, benötigen sie dafür einen Teil der 92 Franken. Die Prämie der jungen Erwachsenen ist im Vergleich der Standardprämien 9 Prozent (31 Franken) tiefer als die Erwachsenenprämie. Dieser Betrag wird von der Entlastung benötigt, um die Querfinanzierung aufzuheben. Bei einer Aufhebung der Querfinanzierung ist deshalb eine Senkung der Prämie für junge Erwachsene um 17% (61 Franken) realistisch. Bei den 26- bis 35-jährigen stellt sich die Problematik der Querfinanzierung nicht. Das heisst die Einsparungen beim Risikoausgleich können vollumfänglich zur Senkung der Prämie eingesetzt werden. Die Prämie der 26- bis 35- Jährigen kann dadurch um 29 Franken (8 Prozent) gesenkt werden. Die Finanzierung erfolgt durch eine höhere Belastung der Erwachsenen ab 36 Jahren im Risikoausgleich. Und zwar sollen gleichmässig, d.h. um den gleichen Betrag, die Abgaben für sie erhöht und die Ausgleichsbeiträge, die die Versicherer für sie erhalten, gesenkt werden. Berechnungen mit den Daten des Risikoausgleichs 2013 haben ergeben, dass die Erwachsenen mit einer Zusatzbelastung von 19 Franken pro Monat zu rechnen haben, um die Risikoausgleichsentlastung der jungen Erwachsenen um 50 Prozent (92 Franken) und die der 26- bis 35-Jährigen um 20 Prozent (29 Franken) zu finanzieren. Dies entspricht einer Mehrbelastung der Standardprämie von etwa 5 Prozent oder 19 Franken bei Versicherern, die keine Quersubventionierung haben oder diese nicht aufheben möchten. Besteht bei einer Versicherung eine Quersub-