Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 26 Seiten

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aufgrund der Entlastung der jungen Erwachsenen fehlenden Betrag auszugleichen. Dies hätte folgende finanzielle Auswirkungen: Die Versicherer würden bei den jungen Erwachsenen wie in Variante 1 um 92 Franken pro Monat entlastet; für die 26- bis 35-Jährigen würden sie weder be- noch entlastet; für die Erwachsenen ab 36 Jahren würden die Versicherer mit 13 Franken pro Monat zusätzlich belastet.

- Variante 4: Die Versicherer werden bei den Risikoausgleichszahlungen für die jungen Erwachsenen gleich wie in Variante 1 um 50 Prozent entlastet; die somit fehlenden Beiträge werden von jenen Altersgruppen übernommen, die im System des Risikoausgleichs Nettoempfänger sind, während die übrigen Versicherten weder be- noch entlastet werden. Finanziell hätte dieses folgende Auswirkungen: Für junge Erwachsene würden die Versicherer wie in Variante 1 um 92 Franken pro Monat entlastet; für Erwachsene im Alter von 26 bis 60 Jahren ergäbe sich im Vergleich zu heute keine Veränderung; für Erwachsene ab 61 Jahren würden die Versicherer mit 33 Franken zusätzlich belastet.

Die Auswirkungen dieser Verschiebungen im Risikoausgleich auf die Prämien hängen davon ab, ob die Versicherer die Prämien der jungen Erwachsenen bisher quersubventionieren. Versicherer, die bisher einen Jugendrabatt gewähren, dürften die Prämien der jungen Erwachsenen weniger stark senken als um die oben erwähnten 92 Franken pro Monat; umgekehrt müssten sie die Prämien der Erwachsenen entsprechend weniger stark anheben.

Werden die Prämien der jungen Erwachsenen gesenkt und jene der Erwachsenen (oder gewisser Altersgruppen von Erwachsenen) angehoben, wirkt sich dies auf die individuelle Prämienverbilligung aus, wobei per saldo Einsparungen für die Kantone zu erwarten sind. Da die Kantone bei der Ausgestaltung der IPV über grossen Spielraum verfügen und unterschiedliche Modelle gewählt haben (siehe Ziffer 2.1), ist es schwierig, diese Auswirkungen verlässlich abzuschätzen.

Für die folgenden Berechnungen zu den Varianten 1 und 2 wurde angenommen, dass die Kantone die IPV jeweils proportional zur Änderung der Prämie erhöhen oder senken. Falls die Versicherer die Prämien der jungen Erwachsenen künftig nicht mehr quersubventionieren, sinkt die IPV bei Variante 1 für die jungen Erwachsenen um 105 Millionen Franken, während die IPV für die Erwachsenen um 50 Millionen Franken steigt; die Kantone sparen per saldo 55 Millionen Franken. Falls die Versicherer die Prämien der jungen Erwachsenen im selben Ausmass wie bisher quersubventionieren, sinkt die IPV für die jungen Erwachsenen um 155 Millionen Franken, während für die Erwachsenen 75 Millionen Franken mehr IPV ausbezahlt werden; in diesem Fall sparen die Kantone per saldo 80 Millionen Franken. Bei der Variante 2 sehen die Berechnungen wie folgt aus: Falls die Versicherer die Prämien der jungen Erwachsenen nicht mehr quersubventionieren, sinkt die IPV für die 19- bis 35- Jährigen um 155 Millionen Franken, während die IPV für die Erwachsenen ab 36 Jahren um 95 Millionen Franken steigt; die Kantone sparen per saldo auch in dieser Variante 60 Millionen Franken. Falls die Versicherer die Prämien der jungen Erwachsenen im selben Ausmass wie bisher quersubventionieren, sinkt die IPV der 19- bis 35-Jährigen um 200 Millionen Franken, während für die Erwachsenen ab 36 Jahren 115 Millionen Franken mehr IPV ausbezahlt werden; in diesem Fall sparen die Kantone per saldo 85 Millionen Franken. Es ist zu erwarten, dass die Versicherer die Prämien der jungen Erwachsenen auch nach einer Reform des Risikoausgleichs