Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 26 Seiten

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Position der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) sowie die Wirkung der IPV zu informieren. An ihren Sitzungen vom 2. Juli 2012, 29. August 2012 und 31. Oktober 2012 beriet sie über die Grundzüge einer möglichen Lösung, wobei sie verschiedene Varianten prüfte.

Dabei zeichnete sich in der Subkommission zunächst eine Mehrheit für eine Lösung mit folgenden Eckwerten ab: Die Kantone sollten die Prämien von Kindern vollständig verbilligen, die in einem Haushalt leben, der mehr als 8 Prozent des Reineinkommens für die OKP-Prämien ausgibt. An den Mehrkosten von rund einer Milliarde Franken (Stand 2012) sollte sich der Bund rund zur Hälfte beteiligen und seinen Beitrag an die IPV entsprechend erhöhen. Bevor die Subkommission den Vorentwurf detailliert ausarbeiten liess, konsultierte sie die GDK mit Schreiben vom 26. November 2012 zu mehreren Fragen, die eher technischer Natur waren. In seiner Antwort vom 21. Dezember 2012 brachte das Präsidium der GDK grundsätzliche Einwände gegen die von der Subkommission skizzierte Lösung vor. Am 19. Februar 2014 hörte die Subkommission, die in der Zwischenzeit durch andere Vorlagen stark belastet gewesen war, die GDK erneut an. Dabei bekräftigte die GDK, dass ihrer Ansicht nach alle Kinder im Alter von 0-18 Jahren prämienfrei versichert werden sollten und diese Massnahme über die Erwachsenenprämien zu finanzieren sei.

Die Subkommission nahm das Anliegen der GDK auf, wonach alle Kinder prämienfrei versichert werden sollten, hielt aber an einer Finanzierung durch Bund und Kantone fest. Dabei sah sie vor, dass die Kantone jeweils die tiefste Kinderprämie einer Region für alle Kinder vollständig verbilligen sollten; dafür sollten sie vom Bund einen Betrag erhalten, der zwei Drittel der zu verbilligenden Kinderprämien decken sollte. Die Mehrkosten dieser Lösung wurden auf rund 700 Millionen Franken veranschlagt. Am 21. Mai 2014 bereinigte die Subkommission den entsprechenden Vorentwurf, lehnte ihn in der Gesamtabstimmung aber mit 5 zu 4 Stimmen ab, was einem Nichteintretensantrag gleichkam.

Die SGK-NR beschloss am 15. August 2014 mit 14 zu 11 Stimmen, entgegen dem Antrag ihrer Subkommission auf den Vorentwurf einzutreten. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen wies sie anschliessend den Vorentwurf an die Subkommission zurück mit dem Auftrag, eine kostenneutrale Variante auszuarbeiten.

1.2 Vorprüfung der parlamentarischen Initiative „KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ und Arbeiten der Subkommission „KVG“

Am 15. Oktober 2014 prüfte die SGK-NR die parlamentarische Initiative „KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ (13.477 n) vor, die Nationalrat Stéphane Rossini (SP, VS) am 12. Dezember 2013 eingereicht hatte. Gemäss dieser Initiative sollte Artikel 61 Absatz 3 KVG wie folgt geändert werden:“Für Versicherte bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Kinder und Jugendliche) und für Versicherte bis zum vollendeten 25. Altersjahr (junge Erwachsene) hat der Versicherer eine tiefere Prämie festzusetzen als für ältere Versicherte (Erwachsene).“ In seiner Begründung wies der Initiant darauf hin, dass zwar die Prämien für die Alterskategorie der Kinder (heute 0-18 Jahre) bisher deutlich tiefer seien als für die anderen Alterskategorien, dass aber die Prämien für die jungen Erwachsenen (heute 19-25 Jahre) massiv gestiegen seien und nahezu das