Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 26 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Die beiden parlamentarischen Initiativen „Prämienbefreiung für Kinder“ (Humbel; 10.407 n) und „KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ (Rossini; 13.477 n) wurden unabhängig voneinander eingereicht. Sie verfolgen aber ein gemeinsames Ziel, nämlich die finanzielle Entlastung von Familien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Nachfolgend wird erläutert, wie es dazu kam, dass die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) einen gemeinsamen Vorentwurf zu den beiden parlamentarischen Initiativen vorlegt.
1.1 Vorprüfung der parlamentarischen Initiative „Prämienbefreiung für Kinder“ und Arbeiten der Subkommission „KVG“
Am 8. März 2010 reichte Nationalrätin Ruth Humbel (CVP, AG) die parlamentarische Initiative 10.407 n mit folgendem Wortlaut ein: „Mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind Kinder von den Krankenkassenprämien zu befreien.“
In ihrer Begründung hielt die Initiantin fest, mit den massiven Prämienerhöhungen steige der Druck, einen immer grösseren Teil der Bevölkerung zu subventionieren. Das Prämienverbilligungssystem sei kompliziert und bedinge einen relativ hohen administrativen Aufwand. Gleichzeitig werde es aber insbesondere für jene mittelständischen Familien, die gerade nicht in den Genuss von Prämienverbilligungen kämen, immer härter, die Krankenkassenprämien zu bezahlen. Die Prämienbefreiung von Kindern würde Familien rasch, effektiv und wirksam entlasten. Zugleich würde die zunehmende Umverteilung massvoll korrigiert.
Die SGK-NR gab der Initiative am 18. Februar 2011 mit 16 zu 8 Stimmen Folge. Die SGK-SR liess von der Verwaltung einen Bericht über Möglichkeiten der Umsetzung der parlamentarischen Initiative sowie allfällige indirekte finanzielle Wirkungen der Prämienbefreiung auf das verfügbare Einkommen von Familien erarbeiten. An ihrer Sitzung vom 6. September 2011 stimmte die SGK-SR dem Beschluss der SGK-NR mit 5 zu 4 Stimmen zu. Sie legte der SGK-NR nahe, die benötigten rund 1,8 Milliarden Franken zur Prämienbefreiung der Kinder (Stand 2011) nicht einfach auf die Prämien der Erwachsenen zu überwälzen, sondern eine Lösung über das System der individuellen Prämienverbilligung (IPV) zu suchen.
Die SGK-NR beauftragte ihre Subkommission „KVG“1 am 14. Oktober 2011 mit der Erarbeitung eines Erlassentwurfs in der neuen Legislatur. Die Subkommission zog dafür – gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 Parlamentsgesetz2– Sachverständige des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei. Nach einer ersten Diskussion vom 17. Februar 2012 führte sie am 27. April 2012 Anhörungen durch, um sich über die
1Humbel, Bortoluzzi, Carobbio Guscetti, Cassis, Fehr Jacqueline, Frehner, Gilli, Moret,
Schmid-Federer, Stahl, Steiert