Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 26 Seiten
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ventionierung, die nun aufgehoben wird, wird die Mehrbelastung für die Erwachsenen ab 36 Jahren tiefer sein.
Die Kantone sparen aufgrund der tieferen Prämien der jungen Erwachsenen und der 26- bis 35- Jährigen bei der Prämienverbilligung. Die zu erwartenden Mehrausgaben aufgrund der höheren Prämien der Erwachsenen ab 36 Jahren werden geringer ausfallen als diese Einsparungen. Aufgrund der grossen Autonomie der Kantone in der Festlegung der Prämienverbilligung kann die Auswirkung allerdings nur grob abgeschätzt werden.
Für die folgende Schätzung der Einsparungen bei der Prämienverbilligung wurde angenommen, dass die Kantone die IPV jeweils proportional zur Änderung der Prämie erhöhen oder senken. Falls die Versicherer die Prämien der jungen Erwachsenen künftig nicht mehr quersubventionieren, sinkt die IPV für die 19- bis 35-Jährigen um 155 Millionen, während die IPV für die Erwachsenen ab 36 Jahren um 95 Millionen Franken steigt; die Kantone sparen per saldo 60 Millionen Franken. Falls die Versicherer die Prämien der 19- bis 35-Jährigen im selben Ausmass wie bisher quersubventionieren, sinkt die IPV für die 19- bis 35-Jährigen um 200 Millionen Franken, während für die Erwachsenen 115 Millionen Franken mehr IPV ausbezahlt werden, in diesem Fall sparen die Kantone per saldo 85 Millionen Franken. Es ist zu erwarten, dass die Versicherer die Prämien der jungen Erwachsenen auch nach einer Reform des Risikoausgleichs in einem gewissen Ausmass quersubventionieren werden, um junge Erwachsene, die sich durch eine hohe Wechselbereitschaft auszeichnen, an sich zu binden. Per saldo könnten die Kantone somit rund 70 bis 75 Millionen Franken IPV einsparen.
In der Variante der Minderheit II dürfte die Einsparung um rund 5 Millionen tiefer ausfallen (siehe Ziffer 3.2 und Erläuterungen zu Art. 16a).
Die Kantone sind frei, wie sie untere und mittlere Einkommen definieren und somit welchen Personen genau sie Prämienverbilligung zukommen lassen. Jedoch müssen sie die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung bei unteren und mittleren Einkommen neu um mindestens 80 Prozent, statt wie bisher um mindestens 50 Prozent, verbilligen. Aufgrund der tieferen Prämien für die jungen Erwachsenen und die 26- bis 35-Jährigen (vgl. Art. 16a) sparen die Kantone hier einen gewissen Betrag ein. Dieser wird teilweise benötigt, um die Prämienverbilligung der Erwachsenen über 36 Jahre, deren Prämien leicht steigen werden (+19 Franken oder 5 Prozent), zu erhöhen. Zum zweiten kann damit die Verbilligung der Kinderprämien ausgebaut werden. Berechnungen zufolge reicht der dadurch eingesparte Betrag ungefähr, um die Kinderprämien für untere und mittlere Einkommen um jeweils 80 Prozent (71 Franken) zu verbilligen: Für Kinder wurden im Jahr 2013 rund 480 Millionen Franken an Prämienverbilligung ausbezahlt. Würde man allen subventionierten Kindern die durchschnittliche Standardprämie bezahlen, würde das rund 700 Millionen Franken kosten. Das heisst, die Prämien werden heute im Durchschnitt zu rund 70 Prozent verbilligt. Möchte man den Wert auf 80 Prozent erhöhen, würde das 80 Millionen Franken mehr kosten. Zwar liegen die berechneten Mehrkosten etwas höher als die berechneten Einsparungen (70 bis 75 Millionen), dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Kantone relativ viel Spielraum in der konkreten Ausgestaltung der Prämienverbilligung haben. Ein ebensolcher Ausbau der Prämienverbilligung für junge Erwachsene in Ausbildung ist hingegen mit einem zusätzlichen finanziellen Aufwand durch die Kantone verbunden. Während die Prämienverbilligung bei jungen Erwachsenen, die nicht in