Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 26 Seiten

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Niveau der Prämien für Erwachsene erreicht hätten. Somit stiegen die Prämien beim Übergang vom Kindes- zum jungen Erwachsenenalter schlagartig um ein Mehrfaches an und dies zu einem Zeitpunkt, da viele Betroffene noch in der Ausbildung stünden und finanziell von ihren Eltern abhängig seien. Diese Situation sei für Familien wirtschaftlich und gesellschaftlich unhaltbar geworden.

In der SGK-NR wurde insbesondere das Anliegen unterstützt, wonach die Prämien beim Übergang von der Alterskategorie der Kinder zu jener der jungen Erwachsenen nicht so stark steigen sollten, wie dies inzwischen der Fall sei. Eine Lösungsmöglichkeit sah die Kommission am ehesten in einer Anpassung des Risikoausgleichs, die es den Versicherern ermöglichen würde, den jungen Erwachsenen wieder grössere Rabatte auf den Prämien zu gewähren. Nicht im Vordergrund stand für die Kommission hingegen die vom Initianten vorgeschlagene neue Einteilung der Alterskategorien. In diesem Sinne gab die SGK-NR der Initiative mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Die SGK-SR stimmte diesem Beschluss am 17. November 2014 mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Wie für die SGK-NR stand dabei für die SGK-SR das Anliegen einer finanziellen Entlastung der jungen Erwachsenen im Vordergrund.

Da die beiden parlamentarischen Initiativen 10.407 und 13.477 eine finanzielle Entlastung der Familien zum Ziel haben, beriet die Subkommission „KVG“ die beiden Geschäfte im Auftrag der SGK-NR gemeinsam weiter, um eine Gesamtschau wahren zu können. Am 14. Januar 2015 hörte sie folgende Experten an: Konstantin Beck, CSS-Institut für empirische Gesundheitsökonomie, Lucien Gardiol und Melania Rudin, die an der Studie „Gesundheitsreform – für tragbare Prämien“3 mitgearbeitet hatten, sowie Stefan Leutwyler, stellvertretender Zentralsekretär GDK, und Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge Kanton Basel-Stadt. An drei weiteren Sitzungen vom 18. Februar 2015, 22. April 2015 und 27. Mai 2015 diskutierte die Subkommission über verschiedene Lösungsvarianten und schloss am 24. Juni 2015 die Detailberatung des Vorentwurfs ab. Am 21. September 2015 verabschiedete sie den redaktionell überarbeiteten Vorentwurf und den Entwurf des erläuternden Berichts zuhanden der SGK-NR. Am 23. Oktober 2015 beriet die SGK-NR über die Vorlage und verabschiedete sie mit 15 zu 8 Stimmen im Hinblick auf die Eröffnung einer Vernehmlassung.

2 Ausgangslage

2.1 Die finanzielle Belastung der Familien durch die Prämien der OKP

Mit dem KVG wurde 1996 der Grundsatz der einheitlichen Prämie je Versicherer und Region eingeführt. Dieser Grundsatz wurde durchbrochen, indem unter anderem für junge Erwachsene tiefere Prämien festgelegt werden könnnen und für Kinder tiefere Prämien festgelegt werden müssen (Art. 61 Abs. 3 KVG). Da die Prämien

3 Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS), Lucien Gardiol, Laure Dutoit, Melania Rudin, Kilian Künzli, Studie „Gesundheitsreform – für tragbare Prämien“, Simulationsrechnungen zur Wirkung verschiedener Steuerungselemente auf die Belastung der Haushalte, im Auftrag von santésuisse – die Schweizer Krankenversicherer, Schlussbericht, Bern, 24. Mai 2013