Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 26 Seiten

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Art. 65 Abs. 1bis

Die Ausgestaltung der Prämienverbilligung bleibt unverändert den Kantonen überlassen, jedoch müssen diese die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung bei unteren und mittleren Einkommen neu um mindestens 80 Prozent, statt wie bisher um mindestens 50 Prozent, verbilligen. Aufgrund der tieferen Prämien für die jungen Erwachsenen und die 26- bis 35-Jährigen (vgl. Art. 16a) sparen die Kantone hier einen gewissen Betrag ein. Dieser wird teilweise benötigt, um die Prämienverbilligung der Erwachsenen über 36 Jahre, deren Prämien leicht steigen werden (+19 Franken oder 5 Prozent), zu erhöhen. Zum zweiten kann damit die Verbilligung der Kinderprämien ausgebaut werden. Berechnungen zufolge reicht der dadurch eingesparte Betrag ungefähr, um die Kinderprämien für untere und mittlere Einkommen um jeweils 80 Prozent (71 Franken) zu verbilligen: Für Kinder wurden im Jahr 2013 rund 480 Millionen Franken an Prämienverbilligung ausbezahlt. Würde man allen subventionierten Kindern die durchschnittliche Standardprämie bezahlen, würde das rund 700 Millionen Franken kosten. Das heisst, die Prämien werden heute im Durchschnitt zu rund 70 Prozent verbilligt. Möchte man den Wert auf 80 Prozent erhöhen, würde das 80 Millionen Franken mehr kosten. Zwar liegen die berechneten Mehrkosten etwas höher als die berechneten Einsparungen (70 bis 75 Millionen), dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Kantone relativ viel Spielraum in der konkreten Ausgestaltung der Prämienverbilligung haben. Ein ebensolcher Ausbau der Prämienverbilligung für junge Erwachsene in Ausbildung ist hingegen mit einem zusätzlichen finanziellen Aufwand durch die Kantone verbunden. Während die Prämienverbilligung bei jungen Erwachsenen, die nicht in Ausbildung sind, proportional zur Durchschnittsprämie um 20 bis 25 Prozent sinkt, ist bei jungen Erwachsenen in Ausbildung, die Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen angehören, aufgrund der gleichzeitigen Erhöhung der IPV von 50 auf 80 Prozent per saldo mit einer Erhöhung der Prämienverbilligung um 20 bis 25 Prozent zu rechnen. Gesamthaft erhielten die jungen Erwachsenen etwa 600 Millionen Franken Prämienverbilligung im 2013 ausbezahlt. Weil der Bund über keine Angaben zur Anzahl der jungen Erwachsenen in Ausbildung verfügt, die Prämienverbilligung erhalten, und da die Kantone allgemein über eine grosse Autonomie in der Ausgestaltung der Prämienverbilligung verfügen, ist eine Schätzung des damit verbundenen Mehraufwands der Kantone für den Bund nicht möglich. Die Kostenfolgen für die Anpassung der Prämienverbilligung der jungen Erwachsenen können demnach nur von den Kantonen selber präzise abgeschätzt werden.

Minderheit III (Bortoluzzi, Borer, Clottu, de Courten, Parmelin, Stahl)

Die Minderheit III möchte die Verbilligung der Prämie der Berechtigten wie bisher bei mindestens 50 Prozent belassen. Dies hat zur Folge, dass den Kantonen aufgrund der tieferen Prämien für die jungen Erwachsenen und der 26- bis 35-Jährigen (vgl. Art. 16a) ein höherer Betrag zur Verfügung steht, den sie beliebig für die Prämienverbilligung einsetzen können. D.h. sie können die Verbilligung der Prämien der berechtigten Versicherten erhöhen oder aber mehr Versicherte begünstigen, sie können ihren Beitrag an die Prämienverbilligung aber auch reduzieren und den eingesparten Betrag anders verwenden.