Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 26 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 21Fedlex · Erläuternder Bericht

19 bis 25 26 bis 35 36 Jahre Jahre Jahre und älter

Versicherte 655 507 1 088 259 4 742 678

Standardprämie (ord. Franchise) 353,1 387,7 387,7

Durchschnittlich bezahlte Prämie 263,5 271,5 312,9

Risikoausgleich heutige Regelung -183,2 -146,4 +58,9

Risikoausgleich (Mehrheit) -91,6 -117,1 +39,5

Entlastung (-) / Belastung (+) 50%: -91,6 20%: -29,3 +19,4

Risikoausgleich (Minderheit II) -91,6 -156,7 +48,6

Entlastung (-) / Belastung (+) 50%: -91,6 +10,3 +10,3

Die Frankenbeträge sind pro versicherte Person und Monat im Jahr 2013 ausgewiesen. Ein positives Vorzeichen bedeutet, dass die Altersklasse per saldo einen Ausgleichsbeitrag aus dem Risikoausgleich erhält, ein negatives Vorzeichen, dass per saldo eine Risikoabgabe zu leisten ist.

Quelle: Berechnungen BAG, basierend auf der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2013 sowie der Risikoausgleichsstatistik 2013.

Art. 61 Abs. 3

Weil die Kinder und jungen Erwachsenen neu bereits in Artikel 16 und 16a definiert werden, ist dies in Artikel 61 nicht mehr erforderlich. Hingegen ist die zusätzliche Altersstufe der 26- bis 35-Jährigen aus Artikel 16a auch bei der Abstufung der Prämienhöhe zu erwähnen. Zudem wird definiert, dass die übrigen Versicherten als Erwachsene gelten. Auch wird hier neu festgelegt, dass der Versicherer die Prämien nach Altersgruppen abstufen muss: die Prämie für die Kinder muss am tiefsten sein; die Prämie für junge Erwachsene muss tiefer sein als jene für die 26- bis 35- Jährigen; deren Prämie wiederum muss tiefer sein als jene für die Erwachsenen. Mit der Änderung wird sichergestellt, dass sich die Entlastung der jungen Erwachsenen und der 26- bis 35-Jährigen im Risikoausgleich auch auf die Prämien auswirkt.

Minderheit II (Schmid-Federer, Carobbio Guscetti, Fridez, Heim, Ingold, Rossini, Schelbert, Schenker Silvia, Steiert, van Singer, Weibel)

Die Erläuterungen zum Entwurf der Kommission gelten auch hier, mit dem Unterschied, dass es gemäss Minderheit II weiterhin nur die drei Altersgruppen Kinder (0- 18 Jahre), junge Erwachsene (19-25 Jahre) und Erwachsene (ab 26 Jahren) geben soll.