Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/34: Entwurf Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) · 24 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.141604 / 922/2015/00001
4. Abschnitt: Beratung und Unterstützung durch kantonale Anlaufstellen
Art. 14
Auf Initiative der kantonalen Sozialdirektorenkonferenz haben die Kantone im Jahr 2013 Anlaufstellen eingerichtet, welche den Opfern und anderen Betroffenen seither Beratung und – meist in Zusammenarbeit mit den kantonalen Archiven – Hilfe bei der Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte bieten. Diese Anlaufstellen hören den Betroffenen zu, wenn sie ihre belastenden Erlebnisse mitteilen wollen, und beraten und unterstützen sie bei der Beurteilung ihrer persönlichen Situation sowie in administrativen Belangen. Bei Bedarf vermitteln sie auch Kontakte zu weiteren Fachleuten oder Institutionen. Die Anlaufstellen helfen bereits vielen Betroffenen bei der Vorbereitung und Einreichung von Beitragsgesuchen an den im April 2014 geschaffenen Soforthilfefonds des RT. Die Arbeit dieser Anlaufstellen soll nun auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Ausserdem sollen sie auch die Möglichkeit erhalten, Opfern bei Bedarf Soforthilfe sowie längerfristige Hilfe im Sinne von Artikel 2 Buchstaben a und b OHG zu leisten. Schliesslich ist auch vorgesehen, dass die Anlaufstellen Betroffene bei der Vorbereitung und Einreichung ihrer Gesuche um Gewährung eines Solidaritätsbeitrags unterstützen können. Für viele Betroffene wird dies eine grosse Hilfe sein. Eine gute Gesuchsvorbereitung dient aber auch einer speditiven und effizienten Bewältigung der zu erwartenden beträchtlichen Anzahl Gesuche. Weil sich die Arbeit der kantonalen Anlaufstellen bewährt hat und von allen Beteiligten geschätzt wird, sieht der Gesetzesentwurf – gemäss Massnahmenvorschlag des RT (vgl. Bericht RT, Teil B, Ziff. 2.2) – eine Weiterführung der Beratung durch die Anlaufstellen vor.
5. Abschnitt: Wissenschaftliche Aufarbeitung und Öffentlichkeitsarbeit
Art. 15 Wissenschaftliche Aufarbeitung
Die wissenschaftliche Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen ist einer der zentralen Pfeiler des gesamten Aufarbeitungsprozesses und auch ein wichtiges Anliegen der Wiedergutmachungsinitiative. Die aus der wissenschaftlichen Aufarbeitung gewonnenen und der Bevölkerung zur Kenntnis gebrachten Ergebnisse sollen insbesondere dazu beitragen, zu verstehen, weshalb und wie die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen angeordnet und vollzogen worden sind, und welche Auswirkungen sie auf die Betroffenen und ihr Umfeld hatten und immer noch haben.
Im Hinblick auf einen raschen Beginn der breit abgestützten Forschungsarbeiten hat der Bundesrat einerseits am 5. November 2014 die UEK eingesetzt, welche die administrativen Versorgungen vor 1981 sowie deren Bezüge zu den übrigen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen untersuchen soll (vgl. Art. 5 des Bundesgesetzes vom 21. März 2014 über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen). Andererseits hat er gleichzeitig die Prüfung der Machbarkeit eines NFP für eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 veranlasst. Falls der Schweizerische Nationalfonds die Machbarkeit bejaht, wird auch dieses NFP sehr bald beginnen können. Durch eine enge Kooperation der beiden Forschungsvorhaben und durch eine gegenseitige optimale Abstimmung ihrer Forschungsschwerpunkte soll sichergestellt werden, dass die Arbeiten zügig und ohne Doppelspurigkeiten geleistet werden können.
Die zuständige Behörde wird in Zusammenarbeit mit der UEK und dem SNF dafür sorgen, dass die aufbereiteten Forschungsergebnisse der Bevölkerung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden (Abs. 2). Dies kann insbesondere auf drei Ebenen durchgeführt werden: mit Medienproduktionen (z.B. Bild, Ton, Schrift), Ausstellungen und Vorträgen (Abs.