Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/34: Entwurf Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) · 24 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.141604 / 922/2015/00001

das Resultat der Machbarkeitsprüfung soll im Herbst 2015 vorliegen, danach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und in der Folge Ausschreibung Anfang 2016).

1.2 Bericht des Runden Tisches

Andererseits orientiert sich der vorliegende Gesetzesentwurf auch stark am Bericht des RT. Verschiedene der dort enthaltenen Massnahmenvorschläge sind – soweit sie gesetzgeberisches Handeln auf Bundesebene erfordern – in den Gesetzesentwurf übernommen worden. Mit dem Bericht des RT, der insbesondere auch an die Entscheidungsträger in der Politik und an verschiedene Institutionen gerichtet ist, hat der RT nur ein Jahr nach seiner Einsetzung einen ersten, sehr wichtigen Teil seiner Arbeiten abgeschlossen. Der Bericht enthält unter anderem auch Informationen über das für die Betroffenen zwischenzeitlich Erreichte. So wurden in den Kantonen Anlaufstellen eingerichtet, welche hilfesuchenden Betroffenen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Weiter wurden Empfehlungen betreffend die Aktensicherung und den Aktenzugang verabschiedet, welche den Betroffenen die Suche nach ihren Akten erleichtern. Weitere Massnahmen betreffen etwa die Einrichtung eines freiwilligen Soforthilfefonds für Opfer in einer finanziell prekären Situation, die Öffentlichkeitsarbeit oder organisatorische Vorkehren wie das Fortführen des RT und eines Betroffenenforums. Mehr in die Zukunft gerichtete Vorschläge des RT betreffen insbesondere finanzielle Leistungen sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung.

1.3 Wiedergutmachungsinitiative

Anfang April 2014 wurde die Eidgenössische Volksinitiative "Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen" (die sog. "Wiedergutmachungsinitiative", s. BBl 2015 1021 f.) lanciert. Die Kernforderung der Initiative besteht in der Schaffung eines mit 500 Millionen Franken dotierten "Härtefallfonds", aus dem finanzielle Wiedergutmachungsleistungen an unmittelbar und schwer betroffene Personen erbracht werden sollen. Über die Ausrichtung dieser Leistungen soll eine unabhängige Kommission entscheiden. Der Fonds soll für eine Dauer von 20 Jahren eingerichtet werden. Weiter sieht die Initiative eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor. Diese Volksinitiative wurde am 19. Dezember 2014 eingereicht und am 13. Januar 2015 von der Bundeskanzlei als gültig zustande gekommen erklärt.

Die Initiative bringt mit den Forderungen nach Wiedergutmachung und wissenschaftlicher Aufarbeitung des Geschehenen zwei wichtige Anliegen zum Ausdruck. Sie findet breite Unterstützung in allen Bevölkerungsschichten und in der Politik. Die notwendige Anzahl Unterschriften wurde in kurzer Zeit gesammelt. Im Initiativkomitee sind Parlamentarier aus mehreren Parteien vertreten, und im Unterstützungskomitee finden sich zahlreiche Mitglieder des Nationalrats und des Ständerats aus praktisch allen dort vertretenen Parteien. Ebenfalls vertreten sind Mitglieder von Kantonsregierungen, Vertreter von NGO sowie namhafte Vertreter aus den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Medien und Kirchen.

1.4 Auftrag des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 14. Januar 2015 entschieden, der Wiedergutmachungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Einen direkten Gegenentwurf erachtet er nicht als sinnvoll. Einerseits bedarf es keiner Regelung auf Verfassungsstufe und andererseits würde eine vorgängige Regelung auf Verfassungsstufe die Lösung des Problems unnötig verzögern. Nach der allfälligen Annahme einer Verfassungsbestimmung müssten – gleich wie im Falle der Annahme der Initiative – noch Massnahmen auf Gesetzesstufe getroffen werden. Dies würde weitere Zeit beanspruchen, was angesichts des hohen Alters und der gesundheitlichen Situation vieler Opfer und Betroffener vermieden werden sollte. Deshalb wird ein indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe befürwortet. Dazu hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, die Modalitäten der Ausgestaltung von Beiträgen an Opfer sowie die