Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/34: Entwurf Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) · 24 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.141604 / 922/2015/00001

1 Ausgangslage

Es geht bei den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 vor allem um Heim-, Pflege- und Verdingkinder, von denen damals viele physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt waren, Opfer von sexuellen Übergriffen geworden sind oder wirtschaftlich ausgenutzt wurden. Es geht auch um Kinder, die ihren Müttern unter Zwang weggenommen und zur Adoption freigegeben worden sind. Es geht um Sterilisationen oder Kastrationen, die in Unkenntnis der betroffenen Personen oder unter Druck vorgenommen worden sind. Es geht um Jugendliche, die in Anstalten oder sogar in Gefängnissen zur "Nacherziehung" versorgt worden sind. Und es geht schliesslich auch um Zwangsmedikationen und Medikamentenversuche, denen Kinder oder Jugendliche in Heimen oder Anstalten ausgesetzt waren. Viele der betroffenen Kinder und Jugendlichen stammten aus Familien von Fahrenden oder Jenischen.

Das Unrecht und Leid, das viele von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffene Kinder und Jugendliche erlitten haben, ist nicht nur den damaligen Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden anzulasten. Aber es ist unbestreitbar, dass diese Behörden durch ihr Handeln bzw. teils auch durch ihre Untätigkeit (fehlende oder mangelnde Aufsicht) zu den seinerzeitigen Missständen beigetragen bzw. diese toleriert haben.

Die Gesetzesvorlage soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Opfer und andere Betroffene sowie die Gesellschaft dieses dunkle Kapitel der schweizerischen Sozialgeschichte aufarbeiten und mit ihm abschliessen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Wissenschaft untersuchen kann, warum und wie die damaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen angeordnet und vollzogen worden sind und welche Folgen dies für die Betroffenen und für die Gesellschaft hatte. Zentral ist auch, dass der Staat das geschehene Unrecht anerkennt und versucht, mit verschiedenen – auch finanziellen – Massnahmen zugunsten der Opfer und der anderen Betroffenen das erlittene Leid so weit wie möglich wiedergutzumachen. Dies sind auch die Kernanliegen der Wiedergutmachungsinitiative und des Runden Tisches für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (im Folgenden: RT).

Im Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen sind finanzielle Ansprüche der Opfer explizit ausgeschlossen worden. Indessen hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Rechtskommission des Nationalrates ausdrücklich festgehalten, dass zu einem späteren Zeitpunkt – im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung der Situation der von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffenen Menschen – geprüft werden soll, ob gewisse finanzielle Leistungen an die Opfer ausgerichtet werden sollen (s. BBl 2013 8937). Diese Prüfung ist nun im Rahmen der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative erfolgt.

In diesem Zusammenhang werden gewisse finanzielle Leistungen als unerlässlich betrachtet, wenn sowohl eine umfassende Aufarbeitung als auch die Anerkennung des an Opfern geschehenen Unrechts bzw. eine Wiedergutmachung gelingen sollen. Bei diesen Leistungen kann es aber nicht um eine allfällige Anerkennung der Haftung des Staates oder um Entschädigungen im Rechtssinn gehen, denn entsprechende Ansprüche sind verjährt. Vielmehr geht es darum, die Bereitschaft zur Wiedergutmachung zum Ausdruck zu bringen sowie Solidarität zu üben mit Personen, die aufgrund der Geschehnisse und des Handelns von Be-