Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/83: Abschliessende Inkraftsetzung der Änderungen vom 20. März 2015 des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und der damit verbundenen Verordnungsanpassungen · 27 Seiten
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Ad Anhang 5 Gebühren
Die KKA, der BüAeV, die Gae SO und die AeG SG erachten die Gebühren, die für die Prüfung von Diplomen aus Nicht-EU-Staaten und für den Eintrag dieser Diplome in die Datenbank der MEBEKO verlangt werden, in Anbetracht des damit verbundenen Aufwands als zu hoch. Ihrer Ansicht nach müssen diese Gebühren so gering als möglich gehalten werden. Denn die mit dieser Eintragung angestrebte Transparenz für die Öffentlichkeit liegt hauptsächlich im Allgemeininteresse und soll daher im Wesentlichen aus öffentlichen Geldern finanziert werden.
Ad Anhang 5 Ziffer 3b
Die FMH, das SIWF, die MEBEKO, die SMIFK, das Collège des Doyens und die VKZS betrachten es als normal, dass Gebühren für die Eintragung der Sprachkenntnisse verlangt werden. Ihrer Meinung nach sollte jedoch die Eintragung einer Sprache, die mit einem eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Diplom oder Weiterbildungstitel ausgewiesen wird, von der Kostenpflicht ausgenommen sein.
Das SIWF und der VSAO betrachten auch als selbstverständlich, dass der Spracheintrag auch bei allen Ärztinnen und Ärzten kostenlos nachgeholt werden, welche bereits mit einem eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Diplom bzw. Weiterbildungstitel im Register eingetragen sind.
Die GST verlangt, dass die Prüfung der vorhandenen Sprachkenntnisse und deren Eintragung ins Medizinalberufegesetz kostenlos sind.