Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/83: Abschliessende Inkraftsetzung der Änderungen vom 20. März 2015 des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und der damit verbundenen Verordnungsanpassungen · 27 Seiten
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bei universitären Medizinalpersonen, die in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind, ohnehin keine Arbeitgeberin/kein Arbeitgeber vorhanden ist, der den Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse überprüfen kann.
Artikel 11c Eintragung und Nachweis der vorhandenen Sprachkenntnisse
Für JU ist dieser Artikel begrüssenswert. Die aufgeführten Bedingungen sind klar. Es ist zweckmässig, die MEBEKO sowohl mit der Eintragung als auch mit der Überprüfung zu beauftragen.
Die KKA, der BüAeV, die Gae SO und die AeG SG finden begrüssenswert, dass klare Voraussetzungen an den Nachweis der Sprachkenntnisse festgeschrieben werden und dieser insbesondere auch durch klinische Arbeitserfahrung in der entsprechenden Sprache erbracht werden kann. Hinsichtlich des zumutbaren Umfangs der in den Erläuterungen zu Artikel 11c revMedBV wiederum erwähnten Prüfpflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Bezug auf die Sprachkenntnisse ihrer Angestellten kann auf die Ausführungen zu Artikel 11a verwiesen werden.
Aus Sicht von VD und der Uni VD sollten die Rechtsmittel für jene Fälle angegeben werden, in denen die MEBEKO zum Schluss gelangt, dass die Person die Anforderungen von Artikel 11a Absatz 1 nicht erfüllt.
Die Uni ZH schlägt die explizite Erwähnung des minimal notwendigen Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vor.
Die GST verlangt, dass bei der Eintragung ins Register für Tierärztinnen und Tierärzte, welche ihre Ausbildung an der Vetsuisse (Bern oder Zürich) absolviert haben, die Sprachkompetenz auf Deutsch direkt eingetragen wird, ohne dass sie ein Gesuch um Eintragung einreichen müssen und eine Prüfung durchgeführt wird. Deshalb muss diese Eintragung auch kostenlos sein. Dasselbe gilt für Tierärztinnen und Tierärzte, welche ihre Ausbildung an der Vetsuisse (Bern oder Zürich) gemacht haben und aus einer anderen Sprachregion der Schweiz stammen. Diese zweite Sprache einzutragen muss ohne zusätzliche Prüfung möglich und kostenlos sein.
Artikel 11c Absatz 1
AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, LU, NE, NW, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, ZG, die GDK und die VKZS fragen sich, ob die in Absatz 1 vorgesehene Einschränkung «…wenn die universitäre Medizinalperson nachweist, dass sie die Anforderungen nach Artikel 11a Absatz 1 erfüllt», zulässig ist. Denn gemäss Artikel 3 Buchstabe d der totalrevidierten Registerverordnung MedBG trägt die MEBEKO «vorhandene Sprachkenntnisse» in das Medizinalberuferegister ein. Diese Anhörungsteilnehmenden gehen somit davon aus, dass die notwendigen Sprachkenntnisse im MedReg eingetragen sein müssen, damit die Bewilligungsvoraussetzung von Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c revMedBG als erfüllt betrachtet werden kann. Die kantonale Bewilligungsbehörde kann folglich verlangen, dass ein Eintrag vorhanden ist. Wäre dies nicht der Fall, müssten die Sprachkenntnisse nicht von der MEBEKO, sondern von der kantonalen Bewilligungsbehörde überprüft werden. Zudem lehnen LU und die VKZS dieses letztere Szenario ab. BS beantragt folgende Anpassung von Art. 11c Abs. 1: «Die MEBEKO trägt vorhandene Sprachkenntnisse ins Medizinalberuferegister ein, wenn die universitäre Medizinalperson nachweist, dass sie die Anforderungen nach Artikel 11a Absatz 1 erfüllt».
ZH begrüsst, dass die Medizinalberufekommission die Sprachkenntnisse vor dem Eintrag in das Medizinalberuferegister überprüft. Wichtig aus Sicht der kantonalen Vollzugsbehörde ist, dass die notwendigen Sprachkenntnisse im Medizinalberuferegister eingetragen sein müssen, damit die Bewilligungsvoraussetzung von Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c revMedBG als erfüllt betrachtet werden kann. Das heisst, die kantonale Bewilligungsbehörde kann und muss verlangen, dass ein Eintrag vorhanden ist. Wäre dies nicht der Fall, müssten die Sprachkenntnisse bei fehlendem Eintrag im Medizinalberuferegister doch von der kantonalen Bewilligungsbehörde und nicht von der Medizinalberufekommission