Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten
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dass sie andere Reformen in Angriff nimmt (Verrechnungssteuer und insbesondere Steuerstrafrecht) und zwar aufeinander abgestimmt.
Ablehnung
Kantone
AI, AR, BE, FR, GE, NW, VS und ZH sind nicht einverstanden.
AI, FR und NW sprechen sich deshalb gegen diese Regelungen aus, weil sie den Gegenentwurf als Ganzes ablehnen.
Parteien
Gemäss der SP sind die Vorbehalte obsolet, da die Zielsetzung des Gegenentwurfs insgesamt unnötig und rechtssystematisch verfehlt sei.
Verbände/Organisationen
Nach der SBVg scheinen, für sich alleine betrachtet, die Vorbehalte in den Absätzen 7–8 systematisch sinnvoll. Gleichwohl lehnt die SBVg den Gegenentwurf aus den oben dargelegten Gründen als Ganzes ab.
Für den VSKB sind entsprechende Vorbehalte von Rechtsbereichen obsolet, da die Zielsetzung des Gegenentwurfs insgesamt unnötig und rechtssystematisch verfehlt sei. Ein Vorbehalt von bestimmten Rechtsbereichen gehöre ebenso wenig in die BV wie detaillierte Regelungen von Rechtsbereichen, die keine Verfassungsqualität besässen.
Raiffeisen Schweiz lehnt den Gegenentwurf ab. Daher geht Raiffeisen Schweiz nicht auf diese einzelnen Abschnitte ein.
4.6 Welche Auswirkungen hätte der Gegenentwurf aus der Sicht Ihres Kantons?
Überblick
Viele Kantone sowie die FDK befürchten insbesondere folgende Auswirkungen:
Verschlechterung der Steuermoral steuerehrlicher Personen.
Erschwerung oder Verhinderung von Reformen im Steuerstraf- und -verfahrensrecht
sowie im Verwaltungsstrafrecht.
Perpetuierung der ungleichen Spiesse zwischen Bund und Kantonen.
Gefahr für die Reputation des Schweizer Finanzplatzes.
Einige Kantone befürchten zudem:
Regulierungsfolgekosten und Haftungsrisiken für Banken
Rückgang der freiwilligen Selbstdeklaration
Eine Minderheit der Kantone erwartet keine Auswirkungen durch den Gegenentwurf.
Die Kantone GE, OW, ZG, BE, TI und VS erwarten keine Auswirkungen.
BE und TI stimmen jedoch der Kommissionsminderheit zu, die zu Recht kritisiere, dass sowohl die Initiative als auch der Gegenentwurf Rechtsunsicherheit schaffe. Sie brächten den ehrlichen Steuerzahlern keine Vorteile und würden nicht zur bundesrätlichen Weissgeldstrategie passen. Letzterem stimmt auch VS zu und weist darauf hin, dass die Schweizer Behörden im Rahmen der Amtshilfe Zugang zu Daten hätten, die sie nicht benutzen dürfen und auf die sie im internen Verhältnis keinen Zugang haben. Diese unterschiedliche Behandlung