Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten

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lich und informiert eine Interessensabwägung vornehmen können zwischen dem Schutz ihrer Privatsphäre und ihren Interessen als Konsument, Kunde und Nutzer.

Verbände/Organisationen

alliancefinance, FER, veb.ch sind einverstanden. Nach CP entspricht die explizite Aufführung eines Grundrechts auf Schutz der finanziellen Privatsphäre dem aktuellen Artikel 13 der BV. Gemäss CP ist die Steuerehrlichkeit in der Schweiz hoch. Deshalb sei es wichtig, keine falschen Signale zu geben und sicherzustellen, dass diese Situation so bleibe.

Die VAV verweist auf seine Antwort in Ziffer 4.1.

Ablehnung

Kantone

Die FDK, AI, AR, AG, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, TI, TG, UR, VD, VS und ZH sind nicht einverstanden.

FDK, AI, AR, AG, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SO, TI, TG, UR, VD, VS und ZH sind der Ansicht, dass die finanzielle Privatsphäre durch das Bankkundengeheiminis und das Steuergeheimnis, bereits ausreichend geschützt ist. Die vorgesehene Verankerung der finanziellen Privatsphäre in der Verfassung sei aus Sicht steuerehrlicher Personen unnötig. Für SH fehlt eine sachliche Begründung für das besondere Hervorheben dieses Bereichs auf Verfassungsstufe. FDK, AI, AG, AR, BL, FR, JU, SH, SO, TG, UR sind sich einig, dass bei steuerpflichtigen Personen der Eindruck erweckt werden könnte, die Verfassung legitimiere und bagatellisiere nicht-schwere Steuerwiderhandlungen und nehme deren Strafverfolgung nicht ernst. Für die Steuermoral sei jedoch zentral, dass die ehrlichen Steuerpflichtigen darauf vertrauen können, dass die Steuerbehörden von allen Steuerpflichtigen die Erfüllung ihrer Pflichten einfordern und dazu auch über die notwendigen Instrumente verfügen würden. NW stellt hierzu die Frage, ob andere Aspekte, die nicht erwähnt sind, nicht im gleichen Mass geschützt sein sollten. Ausserdem gab nach UR die geltende Regelung bis dato keinen Anlass zu Kritik, sondern stelle den Tatbeweis dar, dass kein Handlungsbedarf bestehe. AG befürchtet negative Auswirkungen (Ziff. 4.6).

Parteien

Die BDP, die Grünen, die glp und die SP sind mit der expliziten Aufführung eines Grundrechts auf Schutz der finanziellen Privatsphäre nicht einverstanden. Sie sind der Ansicht,

dass der Schutz der finanziellen Privatsphäre bereits heute durch die bestehenden Verfassung- und Gesetzesartikel, aus Sicht der Grünen zusätzlich auch durch internationale Verträge ausreichend geschützt ist (u.a. Art. 13 BV, Art. 8 EMRK, Art. 17 UNO-Pakt-II, DSG, Art. 27-29 ZGB, Art. 47 BankG).

Zudem finden die Grünen, dass die neue Verfassungsbestimmung den Eindruck erwecken würde, die Verfassung legitimiere und bagatellisiere nicht-schwere Steuerwiderhandlungen und vernachlässige deren Strafverfolgung. Ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssten aber darauf vertrauen können, dass die Steuerbehörden von allen Steuerpflichtigen die Erfüllung ihrer Pflichten einfordern und dazu auch über die notwendigen Instrumente verfügen würden.

Für die BDP liefern weder die Initiative noch der Gegenentwurf einen Mehrwert für den Schutz der finanziellen Privatsphäre. Die Grünen und die SP halten die Verankerung in der Verfassung für unnötig und letztere zudem als rechtssystematisch verfehlt.

Verbände/Organisationen

economiesuisse, die Inlandbanken und VSKB halten den Schutz der Privatsphäre hoch. Diese ist jedoch für economiesuisse, die Inlandbanken, Raiffeisen Schweiz, SBVg, SGB und