Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten

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zwischen den ausländischen und den schweizerischen Steuerbehörden sei schwer erträglich.

FDK, AI, BL, BS, FR, GR, JU, SG, SH, SO, TG und UR befürchten eine Verschlechterung der Steuermoral steuerehrlicher Personen, BL zudem die Verunmöglichung der Verfolgung von Steuerwiderhandlungen bei konkreten Verdachtsmomenten.

Für die FDK, AI, BS, FR, GR, JU, SG, SH, SO, TG, UR, VS und ZH führt der Gegenentwurf zur Erschwerung oder Verhinderung von Reformen im Steuerstraf- und -verfahrensrecht sowie im Verwaltungsstrafrecht und für BE, NE und TI ganz allgemein von künftigen Gesetzesrevisionen.

FDK, AI, BS, FR, GR, JU, SG, SH, SO, TG und UR befürchten eine Perpetuierung der ungleichen Spiesse zwischen Bund und Kantonen.

Für FDK, BS, FR, GR, SG, SH, TG und UR ist es widersprüchlich, wenn einerseits von hierfür nicht primär zuständigen Banken die Einhaltung der Steuerkonformität ihrer Kunden eingefordert werde, andererseits aber den dafür in erster Linie zuständigen Steuerbehörden die notwendigen Instrumente im Strafverfahren verweigert würden. Die meisten von ihnen befürchten, dass den Banken dadurch Regulierungsfolgekosten und Haftungsrisiken aufgebürdet, die sie im Wettbewerb mit Banken in Staaten, die den Zugang ihrer Steuerbehörden zu Bankinformationen kennen, benachteiligen.

Da die jüngsten Entwicklungen auf internationaler Ebene von einer unvorhersehbaren Dynamik in diesem Rechtsgebiet geprägt seien, könne sich gemäss FDK, AG, BS, FR, GR, JU, SG, SH, TG, UR und ZH die beabsichtigte Einfrierung der geltenden Rechtslage als eine heikle Hypothek für die Reputation des Schweizer Finanzplatzes erweisen. Für die meisten von ihnen ist ein wesentliches Element des Erfolgsmodells Schweiz nämlich, dass die staatlichen Rahmenbedingungen der Wirtschaft die rasche und pragmatische Reaktion auf veränderte Markt- und Regulierungsverhältnisse erlauben. Nur schwerfällig zu beseitigende politische Festlegungen in der Verfassung sollten diese Flexibilität nicht zusätzlich einschränken. Gemäss AG wäre die Anbindung der Schweiz an die internationale Entwicklung des Informationsaustausches massgeblich behindert oder gar verunmöglicht, indem Anpassungen kaum mehr möglich wären.

Für AG, AR, FR, UR setzt der Gegenentwurf ein deutliches Zeichen gegen die Steuerehrlichkeit, was einen Rückgang der freiwilligen Selbstdeklaration bisher nicht versteuerter Einkünfte und Vermögenswerte, die bei inländischen Banken angelegt seien, zur Folge hätte. Dementsprechend müsste mit Steuermindereinnahmen für den Bund, den Kanton und die Gemeinden gerechnet werden. NE fügt hinzu, dass eine Reorganisation nötig wäre. JU befürchtet auch eine Verschlechterung der Steuerehrlichkeit und folglich Steuermindereinnahmen.

Für AR ergäbe sich zudem eine signifikante Erschwerung der Arbeit für die kantonale Steuerverwaltung. Neben der Erhöhung der Komplexität erfolge auch eine massive zeitliche Verlängerung der Verfahren. De facto könnten bei nicht freiwilliger Unterstützung durch die Betroffenen nur noch einige wenige Steuerhinterziehungs- und Steuerbetrugsfälle geahndet und abgeschlossen werden.

LU ist der Meinung, dass sich der Vollzug erheblich erschweren würde.

Für BE laufen die Initiative und der Gegenentwurf den Bestrebungen von OECD und EU zuwider, mit der Einführung von internationalen Standards wie dem AIA in Steuersachen weltweit Steuerhinterziehung und Geldwäscherei zu bekämpfen.