Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

1. Ausgangslage

Die WAK-N hat in ihrer Sitzung vom 19. Mai 2016 beschlossen, der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» einen direkten Gegenentwurf (Gegenentwurf) gegenüberzustellen. In Bezug auf die Abstimmungsempfehlung für die Volksinitiative beantragt sie mit 11 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen, diese Volk und Ständen zur Ablehnung und den direkten Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Die Kommissionsmehrheit verfolgt mit dem Gegenentwurf grundsätzlich das gleiche Ziel wie die Initianten und Initiantinnen der Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ (15.057): die heutigen Regelungen zum steuerlichen Bankenkundengeheimnis sollen in der Bundesverfassung (BV) in Artikel 13 verankert und damit die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen im Inland verhindert werden.

Die Minderheit der Kommission lehnt den Gegenentwurf ab, da er keinen Mehrwert für den heute bereits ausreichend auf Verfassungs- und auf Gesetzesstufe gewährleisteten Schutz der Privatsphäre bedeute, den ehrlichen Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen keine Vorteile bringe und nicht zur vom Bundesrat erklärten Weissgeldstrategie1 passe.

Um die Meinung der Vernehmlassungsteilnehmenden zu den unterbreiteten Vorschlägen gezielt ermitteln zu können, wurde den Vernehmlassungsunterlagen ein Fragebogen beigelegt, auf dem die vorliegende Auswertung basiert.

Die Vernehmlassung dauerte vom 6. Juni bis zum 5. September 2016. Insgesamt wurden 50 Stellungnahmen eingereicht. Diese sind auf der Homepage der BK2 öffentlich zugänglich. Die detaillierte Auflistung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vernehmlassung ist im Anhang enthalten.

Folgende Adressaten haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet: Kanton Glarus, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Städteverband.

2. Eingegangene Stellungnahmen

2.1 25 Kantone

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) (1).

2.2 7 Parteien

Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP), Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), FDP. Die Liberalen (FDP), Grünliberale Partei (glp), Grüne Partei der Schweiz GPS (Grüne), Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP), Schweizerische Volkspartei (SVP) .

2.3 17 Verbände und Organisationen

alliancefinance, Centre Patronal (CP), economiesuisse, Fédération des Entreprises Romandes (FER), Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB), Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz

(SwissHoldings), Travail.Suisse, Schweizerischer Verband in Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen (veb.ch), Vereinigung Schweizerischer Privatbanken (VSPB).

1 www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilung > 14.12.2012 > Bundesrat will mit erweiterten Sorgfaltspflichten Annahme unversteuerter Gelder verhindern 2 www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen