Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten

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- Die Initiative enthält Übergangsbestimmungen, damit der Gesetzgeber und der Bundesrat genügend Zeit haben, die Gesetze an die neuen Absätze 4-7 anzupassen und Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Der Gegenentwurf verzichtet auf Übergangsbestimmungen, da die Absätze 4-8 präzise formuliert sind und für rechtsanwendende Behörden direkt anwendbar sind. Somit hätte die neue Verfassungsbestimmung gegenüber bisherigem Gesetzesrecht Vorrang6. Es ist ausserdem keine Inkrafttretensklausel für die neuen Bestimmungen vorgesehen: Gemäss Artikel 195 BV tritt die total oder teilweise revidierte Verfassung sofort nach der Annahme durch Volk und Kantone in Kraft.

4. Ergebnisse der Vernehmlassung

Überblick

Für viele der Vernehmlassungsteilnehmenden stellt der Gegenentwurf eine Verbesserung gegenüber der Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" dar, da er verschiedene Mängel der Volksinitiative vermeidet und den Status quo abbildet.

Trotzdem lehnen die Mehrheit der Kantone (22 Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, UR, TG, TI, VD, VS, ZH) sowie die FDK, eine knappe Mehrheit der Parteien (4 Parteien: BDP, glp, Grüne, SP) sowie eine knappe Mehrheit der Verbände und Organisationen (8 Verbände und Organisationen: economiesuisse, Inlandbanken, Raiffeisen Schweiz, SBVg, VSKB, SGB, SwissHoldings, Travail.Suisse) den Gegenentwurf ab. Für die meisten von ihnen sind das Bankkundengeheimnis und die finanzielle Privatsphäre durch die bestehenden Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen ausreichend geschützt. Sie befürchten mit dem Gegenentwurf insbesondere die folgenden negativen Auswirkungen:

 Abnahme der Steuerehrlichkeit

 Erschwerung künftiger Reformen

 Rückgang der straflosen Selbstanzeigen

 Regulierungsfolgekosten und Haftungsrisiken für Banken

 Gefährdung des Schweizer Finanzplatzes im internationalen Kontext

Die Kantone OW, SZ, ZG, die Parteien CVP, FDP, SVP sowie 7 Verbände und Organisationen (alliancefinance, Aufsichtsstelle Datenschutz TG, CP, Creditreform, FER, sgv, veb.ch) stimmen dem Gegenentwurf zu. Die bedeutendsten Argumente hierfür sind:

 Stärkung des Bankkundengeheimnisses

 Die Stimmbevölkerung kann sich im Rahmen der Abstimmung zum Bankkundenge-

heimnis äussern

 Der AIA im Inland soll verhindert werden

2 Verbände bzw. Organisationen (VSPB und VAV) positionieren sich neutral, wobei für die VAV der Handlungsbedarf zur Festschreibung des Bankkundengeheimnisses auf Verfassungsebene jedoch nicht zwingend gegeben ist. Auch die VAV und die VSPB begrüssen es, dass das Volk die Gelegenheit erhält, sich zum Bankkundengeheimnis im Inland zu äussern. Sie könnten sich den Konsequenzen des Gegenentwurfs anpassen.

Allgemeines

Die Kantone LU, SZ und VD, die CVP, die Grünen, economiesuisse, die Inlandbanken, der SGB, der sgv, Travail.Suisse, die VSPB und die Aufsichtsstelle Datenschutz TG, haben keinen Fragebogen ausgefüllt. Ihre Bemerkungen wurden den jeweiligen Fragen zugeordnet.

6 vgl. z.B. Hangartner/Looser, in: St. Galler Kommentar BV, 3. Auflage 2014, Art. 190 N 16