Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht

Für economiesuisse, SBVg, Inlandbanken und VSKB steht der Gegenentwurf in Konflikt zu internationalen Verpflichtungen: Da auch Bankbeziehungen mit Bezug auf Inhaber bzw. wirtschaftlich Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland betroffen wären, stehe der Gegenentwurf im Konflikt zu internationalen Verpflichtungen aus dem (AIA). Erneute steuerliche Konflikte mit dem Ausland und Reputationsprobleme wären zu erwartende Folgen. In diesem Zusammenhang stellt sich für die Inlandbanken und den VSKB weiterhin die Frage, wie inländische Steuerbehörden mit Daten von im Inland steuerpflichtigen Personen mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland umgehen, die ihnen im Rahmen des AIA zugeschickt werden und was dies im Hinblick auf die rechtsgleiche Besteuerung von Schweizern mit Wohnsitz im In- und Ausland bedeuten würde.

Eine weitere Auswirkung des Gegenentwurfs wäre für economiesuisse, SGB und

Travail.Suisse, dass zukünftige notwendige Reformen des Steuerstrafrechts und des Verrechnungssteuergesetzes erschwert würden.

SGB und Travail.Suisse sind der Meinung, dass die Diskussionen über die zunehmende Transparenz im Steuerbereich viele Schweizer Steuerpflichtige dazu veranlasst haben, bisher unversteuertes Vermögen über straflose Selbstanzeigen zu regularisieren. Werde nun die Steuertransparenz auf nationaler Ebene verhindert, dürften die Selbstanzeigen zurückgehen und die Steuerehrlichkeit wieder abnehmen bzw. die Fälle von Steuervergehen steigen, was wiederum Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden mit sich bringen würde. Gemäss Travail.Suisse hätten die Mindereinnahmen negative Konsequenzen auf die staatlichen Leistungen, was vor allem zu Lasten der unselbständig Erwerbstätigen und der ehrlichen Steuerzahler ginge.

Die Reform der Verrechnungssteuer ist ein zentrales Anliegen von economiesuisse und SwissHoldings. Das heutige System der Verrechnungssteuer nach dem Schuldnerprinzip ist aus ihrer Sicht mit gravierenden Nachteilen für Werk- und Finanzplatz verbunden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Kapitalmarkt sowie für die externe und interne Konzernfinanzierung in der Schweiz seien ungenügend und verglichen mit anderen Standorten nachteilig. Für economiesuisse schränkt der Gegenentwurf die im internationalen Standortwettbewerb notwendige Flexibilität ein und für SwissHoldings beschränkt der Gegenentwurf den Spielraum für wirtschaftsfreundliche Anpassungen der Verrechnungssteuer und führt zu einer unnötigen Blockierung der aus Sicht der Industrie überfälligen Revision. Aus diesen Gründen lehnt SwissHoldings den Gegenentwurf in der geltenden Fassung ab. Dies, obwohl sie durchaus Sympathien für das Anliegen des Gegenentwurfs hege.

Nach economiesuisse würden zudem Probleme des geltenden Steuerstrafrechts (Konzept des Steuerbetrugs, heutiges Urkundenmodell) in der Verfassung zementiert, von denen man wisse, dass sie sich in der Praxis insbesondere für KMU als besonders nachteilig auswirken. Eine Reform, die im Bereich des Strafrechts Vereinfachungen und reduzierte Risiken für KMU bringen würde, wäre nur noch äusserst schwierig zu erreichen. Der Ausschluss von Handlungsmöglichkeiten zum heutigen Zeitpunkt im Hinblick auf die notwendigen Verbesserungen sei nicht im Interesse der Wirtschaft.

Im Übrigen, führt economiesuisse aus, könne die von den Initianten beabsichtigte Einschränkung des Zugriffs von Steuerbehörden auf Bankinformationen auch bei Annahme des Gegenentwurfs zumindest solange nicht erreicht werden, als bei den durch den Bund veranlagten Steuern (namentlich der Mehrwertsteuer) die Steuerbehörde die gewünschten Bankinformationen einfach auf einem anderen Weg einholen könne8. Der Schutz sei bei Unternehmern somit nur ein vermeintlicher. In der Praxis betreffe der Gegenentwurf v.a. den Bankensektor, diesbezüglich verweist economiesuisse für Detailausführungen auf die Eingabe der SBVg, die sie grundsätzlich unterstütze.

8 Clavadetscher Diego, Revision des Steuerstrafrechts: Handlungsbedarf aus Sicht des SAV; in Anwaltsrevue 1/2014; S.5 f.