Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten

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Die Inlandbanken verweisen zu den gestellten Fragen auf die Stellungnahmen der einzelnen Banken.

Der Kanton SZ verzichtete auf eine Stellungnahme zu rechtstechnischen Fragen, da die inhaltliche Zielsetzung der Volksinitiative offenbar mehrheitlich unbestritten sei und offen sei, ob der Gegenentwurf dazu führen könne, dass die Volksinitiative zu dessen Gunsten zurückgezogen werde.

Die Kantone FR, GR, TI, UR verweisen auf die Stellungnahme der FDK und der Kanton LU auf die ursprüngliche Argumentation des Bundesrates in der Botschaft vom 26. August 2015.

ZG ist der Ansicht, dass mit dem Gegenentwurf den Initiantinnen und Initianten der ursprünglichen, stellenweise wenig glücklich formulierten Volksinitiative eine Brücke für einen Rückzug gebaut wurde.

Die CVP kommentiert den Gegenentwurf inhaltlich nicht, da sie an der Konzipierung des Gegenentwurfs im Rahmen der WAK-N mitgearbeitet habe. Sie erwartet eine offizielle Stellungnahme der Steuerverwaltung und des Bundesrates bezüglich des Gegenentwurfs. Für die CVP besteht eine grosse Gefahr, dass die Diskussion um die Abschaffung des Bankkundengeheimnisses im Inland verstärkt wird, falls sowohl die Initiative als auch der Gegenentwurf vom Volk abgelehnt werden. Sie sei jedoch klar gegen einen AIA in Steuersachen im Inland. Ein Gegenentwurf zur Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ ergibt für die CVP deshalb nur Sinn, wenn erstens der Rückzug der Initiative garantiert sei, und zweitens wenn der Gegenentwurf von einer breiten Koalition unterstützt werde und vor dem Volk eine reelle Chance habe.

Für die SVP fehlt noch immer eine verbindliche Erklärung des Bundesrates, dass er einen automatischen Informationsaustausch im Inland ausschliesst.

Raiffeisen Schweiz hält fest, dass sie ihre definitive Positionierung nach Abschluss des parlamentarischen Prozesses nochmals überprüfen wird.

4.1 Sind Sie mit der Zielsetzung des Gegenentwurfs (Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung) einverstanden?

Überblick

Die Minderheit der Kantone, Parteien und Verbände und Organisationen stimmt einer Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der BV insbesondere aus folgenden Gründen zu:  Der AIA im Inland soll verhindert werden.

 Die Stimmbevölkerung soll sich zum Bankkundengeheimnis äussern können.

Die Mehrheit der Kantone und die FDK sowie die knappe Mehrheit der Parteien und der Verbände und Organisationen sind nicht einverstanden. Die häufigsten Gründe dafür sind Folgende:

 Das Bankkundengeheimnis ist bereits nach dem geltenden Recht bestens geschützt;

für eine Verankerung in der BV besteht keine sachliche Notwendigkeit.

 Die Regelung des steuerlichen Bankkundengeheimnisses gehört grundsätzlich nicht

in die Verfassung.

Zustimmung

Kantone