Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten
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Parteien
Für die BDP ist die Begründung für die Einführung des AIA im Inland, wonach die hiesigen Steuerbehörden die gleichen Rechte erhalten sollen wie die ausländischen, nachvollziehbar, jedoch nicht hinreichend für die Einführung des AIA im Inland. Denn Steuerehrlichkeit und Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Staat seien in der Schweiz nach wie vor hoch. Zurzeit besteht für die BDP demnach weder ein Anlass für einen stärkeren Schutz der finanziellen Privatsphäre, noch für die Einführung des inländischen AIA. Dennoch ist die BDP nicht mit dem Anliegen des Gegenentwurfs einverstanden, dass die Einführung des AIA im Inland ausgeschlossen wird. Dies geht aus Sicht der BDP zu weit und wäre ein unnötig starres Regelkorsett, das künftige Revisionen stark verkomplizieren würde.
Die SP Schweiz plädiert für die Einführung des AIA auch im Inland.
Gemäss der glp ist der AIA im Inland nach geltendem Gesetz nicht möglich. Eine Verankerung des Status quo in der BV auf Vorrat sei somit nicht notwendig.
Verbände/Organisationen
Nach der SBVg und Raiffeisen Schweiz betrifft diese Frage die zukünftige Entwicklung bei der Verrechnungssteuer. Seit dem Jahr 2011 stehe eine Reform der Verrechnungssteuer in Diskussion. Der Formulierung, wie in Absatz 6 des Gegenentwurfes vorgeschlagen, stehen sie skeptisch gegenüber. Sie haben auch hier betriebswirtschaftliche und banktechnische Bedenken. Das Führen von parallelen Systemen bei der Verrechnungssteuer (Steuerabzug mit der gleichzeitigen Möglichkeit der Meldung) erhöhe die Komplexität und die Kosten in der Handhabung durch die Banken. Das sei nicht im Interesse der Kunden und des Finanzplatzes.
SwissHoldings und der VSKB lehnen einen kategorischen Ausschluss eines AIA im Inland ab.
Nach dem VSKB ist es grundsätzlich nicht sinnvoll, potenziellen Lösungen im Steuerbereich auf Stufe Verfassung – ohne dass dazu eine Notwendigkeit bestehe (z. B. wenn Grundrechte verletzt werden) – auszuschliessen. Damit würden die Handlungsspielräume für die Zukunft unnötig eingeengt und möglicherweise nachhaltige Zukunftsoptionen a priori ausgeschlossen. Ein Meldeverfahren in bestimmten Steuerbereichen (z.B. bei der Verrechnungssteuer) ist aus Sicht der VSKB eine prüfenswerte Option, sofern sich Meldungen auf die bereits heute zu deklarierenden Steuerinformationen beschränken und ein hohes Datenschutzniveau sowie das Steuergeheimnis der Behörden vollumfänglich gewährleistet bleiben würde.
Nach SwissHoldings sollten bei der Revision der Verrechnungssteuer sämtliche Optionen geprüft und den eidgenössischen Räten sowie dem Volk vorgelegt werden können. Dazu gehöre auch ein sachlich stark limitierter AIA. SwissHoldings spricht sich bei der Revision der Verrechnungssteuer allerdings gegen einen limitierten AIA aus.
Travail.Suisse zieht es vor, im Gegensatz zur Initiative und zum Gegenentwurf, im Rahmen der Weissgeldstrategie das inländische Bankkundengeheimnis aufzugeben. Es sei besser, dies jetzt aus eigenem Antrieb zu tun als später auf ausländischen Druck hin oder weil die Schweiz im Rahmen neuer internationaler Verhandlungen keine andere Wahl mehr habe, um ihre finanziellen und wirtschaftlichen Interessen zu vertreten.
FER, die VSPB und die VAV sind sich einig, dass Absatz 6 gestrichen werden sollte, will man das erklärte Ziel des Gegenentwurfs verwirklichen, den AIA im Inland zu verhindern. Sie sind grundsätzlich einverstanden, dass der AIA im Inland ausgeschlossen wird. Sie sind jedoch der Meinung, dass im Gegenteil mit Absatz 6 ein freiwilliger Informationsaustausch geschaffen wird und damit faktisch der AIA im Inland eingeführt wird. Wenn die Kunden die Möglichkeit haben würden, ihre Zustimmung dazu zu geben, dass die Bank die Erträge ihres beweglichen Vermögens den Steuerbehörden bekannt gibt, sei das Risiko gross, dass in