Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten
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Zukunft gewisse Banken nur noch diejenigen Kunden akzeptieren würden, die ihre Zustimmung geben würden und diejenigen Klienten ablehnen würden, die sich legitimerweise weigern würden, der Bekanntgabe zuzustimmen. Dadurch bestünde die Gefahr, dass Kunden, die der Möglichkeit des freiwilligen Informationsaustausches aus grundsätzlichen Überlegungen nicht zustimmen, zu Unrecht verdächtigt würden, ihre Steuern nicht korrekt zu entrichten. Zudem könne der falsche Eindruck erweckt werden, dass diejenigen Banken, die den Kunden beide Möglichkeiten anbieten (freiwillige Meldung oder keine Meldung des Kunden) oder Banken, die nur Kunden akzeptieren, die keine freiwillige Meldung wählen, als Helfer von steuerunehrlichen Kunden angesehen würden mit entsprechenden Reputationsnachteilen. Durch den Gesetzgeber oder durch die Praxis könnten diesen Banken dann nachteilige zusätzliche Compliance- oder Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Die explizite Ermöglichung einer freiwilligen Meldung könnte folglich dazu führen, dass der AIA im Inland durch die Hintertür eingeführt werde. Die VAV werde mit einer Annahme des Gegenentwurfs durchaus zurechtkommen. In diesem Fall müsse jedoch der Einführung des AIA im Inland durch die Hintertüre ein Riegel geschoben werden, da dies dem Volkswillen widersprechen würde.
4.5 Sind Sie mit den Vorbehalten hinsichtlich anderer Rechtsbereiche einverstanden (Abs. 7–8)?
Überblick
Etwa die Hälfte der Kantone ist grundsätzlich einverstanden, ebenso die Mehrheit der Verbände und Organisationen und die Minderheit der Parteien.
8 Kantone sowie eine Partei und 3 Verbände und Organisationen äussern sich negativ zu diesen Regelungen oder finden sie obsolet.
Zustimmung
Kantone
AG, OW, TG sind damit einverstanden.
AG begrüsst, dass die Meldepflichten der Banken im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei bestehen bleiben. Dass bei anderen Rechtsgebieten als dem Steuerwesen die Bescheinigungs-, Melde und Auskunftspflichten auf gesetzlicher Stufe geregelt werden, sei sachgerecht – wie es eben auch sachgerecht wäre, dies auch für das Steuerwesen so vorzusehen.
FDK, BL, BS, JU, SG, TI, UR und TI sind einverstanden, sofern der Gegenentwurf angenommen werden sollte.
GR, SH, SO: Grundsätzlich ja, aber eine Regelung auf Verfassungsstufe erübrige sich.
ZG verzichtet auf eine Stellungnahme, da sich diese Frage primär an die Finanzinstitute richte.
Parteien
FDP und SVP sind einverstanden.
Verbände/Organisationen
alliancefinance, Creditreform, FER, veb.ch, SwissHoldings und VAV sind einverstanden.
Auch CP ist einverstanden, aber er erwartet von der Schweizerischen Eigenossenschaft,