Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten
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OW, SZ und ZG sind mit der Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der BV einverstanden (obwohl OW der Ansicht ist, dass grundsätzlich keine Notwendigkeit dafür besteht).
Nach SZ soll das steuerliche Bankkundengeheimnis nicht abgeschwächt und auf der adäquaten Normebene verankert werden. Damit solle dem Bankkundengeheimnis das entsprechende politische Gewicht beigemessen und insbesondere der automatische Informationsaustausch im Inland abgelehnt werden.
ZG ist der Meinung, dass die explizite Verankerung des Bankkundengeheimnisses auf Stufe Verfassung hilft, die gegenwärtige Diskussion um den Stellenwert und die Tragweite des Bankkundengeheimnisses im Inland zu entkrampfen und einer sachlichen Diskussion den Weg zu ebnen. Für ZG besteht latent das ungute Gefühl, dass mit immer neuen Gesetzes- und Verordnungsvorlagen schleichend durch die Hintertür ein AIA im Inland eingeführt wird, ohne dass sich das Schweizer Stimmvolk dereinst informiert und bewusst dazu äussern kann.
Parteien
Die FDP und die SVP sind mit der Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der BV einverstanden. Sie beobachten speziell im Steuerbereich, dass die internationalen Entwicklungen der individuellen Privatsphäre des Einzelnen entgegenlaufen. Auch im Inland habe es verschiedentlich Reformvorschläge gegeben, die zu einer Aufweichung des geltenden Bankkundengeheimnisses geführt hätten, wie beispielsweise die Vorlage zum Übergang zum Zahlstellenprinzip (bei der Verrechnungssteuer) gezeigt habe. Sie würden gegen eine Abschaffung der bewährten Regelung in der Schweiz kämpfen. Die SVP vertritt zudem die Auffassung, dass das Bankkundengeheimnis nicht unter Ausschluss der Stimmbevölkerung schleichend abgeschafft werden darf. Deshalb müssten die geltenden Bestimmungen auf Verfassungsstufe bestätigt werden.
Die CVP unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung des von der WAK-N erarbeiteten Gegenentwurfes, der den Status Quo bezüglich des Bankkundengeheimnisses erhalten möchte. Das Bankkundengeheimnis sei und bleibe ein wichtiger Pfeiler des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Es schütze – wie das Arzt- oder Anwaltsgeheimnis – die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern vor ungerechtfertigtem Eindringen durch Staaten oder Dritte.
Verbände/Organisationen
alliancefinance, CP, FER und veb.ch sind mit der Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der BV einverstanden.
Nach alliancefinance ist der AIA im Inland abzulehnen und zu diesem Zweck das Bankkundengeheimnis auf Verfassungsstufe zu erwähnen.
Creditreform würde an sich eine Regelung auf Gesetzesstufe vorziehen. Dennoch ist sie mit der Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der BV einverstanden, sofern ihre Änderungsvorschläge zu Artikel 13 Absatz 1 bis 3 (s. Ziff. 4.2 unter Ablehnung) berücksichtigt werden.
Nach der VAV hat sich die heutige und langjährig erprobte gesetzliche Regelung des steuerlichen Bankkundengeheimnisses vollkommen bewährt. Der Handlungsbedarf zur Festschreibung dieses Instruments auf Verfassungsebene sei hingegen nicht zwingend gegeben. Die Intensität des steuerlichen Bankkundengeheimnisses sei ein Massstab dafür, wie stark das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger sein soll bzw. wie stark die Steuerbehörden ihre Kontrollaktivitäten über die Steuerpflichtigen ausdehnen sollen. Es sei daher richtig,
dass Volk und Stände eine Weichenstellung vornehmen können, entweder zum Erhalt des