Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten
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zusammen mit den infolge einer Annahme des Gegenentwurfs erschwerten Kontrollmöglichkeiten hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Durchsetzung des Steuerrechts.
economiesuisse, Inlandbanken, SBVg, Raiffeisen Schweiz und VSKB befürchten erhöhte steuerliche-, Veranlagungs- und Sorgfaltspflichten und entsprechende Steuerrisiken für Banken und Bankmitarbeitende: Zur Sicherstellung der Steuerkonformität würden die Steuerbehörden vermehrt die Banken in die Pflicht nehmen. Behörden und Politik würden als Kompensation für die eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten strengere Sorgfalts- und Kontrollmassnahmen von den Banken und anderen Finanzintermediären in Bezug auf ihre Kunden einfordern. Raiffeisen Schweiz bemerkt zusätzlich, dass ansonsten die Banken in der öffentlichen Debatte in die Ecke der Gehilfen gedrängt werden. economiesuisse, Raiffeisen
Schweiz und SBVg ergänzen, dass jedes neue Compliance-Projekt bei der Bank mit hohen Kosten für EDV und Personal verbunden ist und betriebswirtschaftlich und banktechnisch einen Nachteil darstellt. Es verteuere die Bankleistungen für die Kunden und verschlechtere die Rahmenbedingungen für den Finanzsektor im Land. Für die Inlandbanken und VSKB wäre die Einführung einer breit gefassten Zahlstellensteuer wahrscheinlich, um die Steuerkonformität bei Kapitalerträgen direkt über die Banken sicherzustellen. Damit verbunden wären für die Banken teure und risikobehaftete Identifikations- und Veranlagungspflichten und damit verbundene Abwicklungsrisiken und -kosten. Diese würden insbesondere für kleine Banken (z. B. Regional- und Kantonalbanken) sehr schwer wiegen. Auch für die steuerehrlichen Kunden stelle diese Zahlstellensteuer eine unnötige Belastung dar. economiesuisse, SBVg und VSKB sind sich einig, dass die Banken und ihre Mitarbeiter zum verlängerten Arm der Steuerbehörden und für die Steuerehrlichkeit ihrer Kunden zur Verantwortung gezogen würden. Es sei nicht die Aufgabe einer Bank die Steuerkonformität ihrer Kunden zu kontrollieren. Die Sicherstellung der ordentlichen Besteuerung sei eine Aufgabe des Staates und müsse von den Behörden im Verhältnis zu ihren Bürgern wahrgenommen werden. Im Weiteren verweist die SBVg auf das von Professor René Matteotti7 verfasste Gutachten zu den Auswirkungen der Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ auf Banken und ihre Mitarbeiter.
Für den VSKB, die Inlandbanken und Raiffeisen Schweiz folgen daraus eine Verschärfung des Steuerstrafrechts und eine Zunahme von Steuerstrafverfahren. Sie befürchten, dass die Steuerbehörden auf die oben beschriebenen Konflikte mit Verschärfungen des Steuerstrafrechts reagieren werden. Folgen wären mehr und längere Steuerstrafverfahren, um auf diese Weise an Auskünfte durch Banken zu gelangen. Ebenso dürfte aus den gleichen Gründen die Schwelle für einen begründeten Verdacht von den Gerichten eher tief angesetzt werden. Banken und ihre Mitarbeitenden würden vermehrt als Zeugen oder Beschuldigte in Strafverfahren ihrer Kunden einbezogen. Die Zunahme von Steuerstrafverfahren würde nicht nur Banken, sondern auch steuerpflichtige Personen negativ tangieren, darunter auch steuerehrliche Personen.
Für die Inlandbanken, den VSKB und Travail.Suisse steht der Gegenentwurf im Widerspruch zur internationalen Entwicklung gegen die Steuerhinterziehung und für letztere sowie für den SGB zur Weissgeldstrategie des Bundesrates. Für Travail.Suisse ist es paradox, dass die schweizerischen Behörden beim internationalen AIA Zugang zu Informationen haben, die sie im internen Verhältnis nicht erhalten. Der SGB sieht die Reputation des Finanzplatzes
Schweiz als bedroht. Für Travail.Suisse friert der Gegenentwurf die aktuelle Situation auf Verfassungsebene ein. Heute möge dies international akzeptiert werden. Falls sich die internationalen finanziellen Rahmenbedingungen ändern würden, könnte die Verankerung des inländischen Bankkundengeheimnisses zum Problem werden. Dann müsste gegebenenfalls auf einen Volksentscheid zurückgekommen werden, was zu vermeiden sei.
7 http://www.swissbanking.org/de/medien/statements-und-medienmitteilungen/gutachten-von-rene-matteotti-professor-an-deruniversitaet-zuerich-zur-initiative-ja-zum-schutz-der-privatsphaere-matterinitiative/matteotti_gutachten_sbvg_bankkundengeheimnis.pdf