Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
Zusammenfassung
Erklärtes Ziel der Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" ist die Verankerung des Schutzes des steuerlichen Bankkundengeheimnisses in der Verfassung. Damit sollen die Einführung des automatischen Informationsaustausches im Inland, also der Zugang zu Bankdaten im Veranlagungsverfahren, wie auch die vom Bundesrat initiierte Revision des Steuerstrafrechts verhindert werden. Am 19. Mai 2016 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) entschieden, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. In Bezug auf die Volksinitiative beantragt sie mit 11 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen, diese Volk und Ständen zur Ablehnung und den direkten Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen.
Die Kommissionsmehrheit verfolgt mit dem direkten Gegenentwurf grundsätzlich dieselben Ziele wie die Initiative, geht aber nicht über die Bestimmungen im geltenden Recht hinaus. Die Minderheit der Kommission lehnt hingegen den Gegenentwurf ab, da er keinen Mehrwert für den heute bereits ausreichend auf Verfassungs- und auf Gesetzesstufe gewährleisteten Schutz der Privatsphäre bedeute, den ehrlichen Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen keine Vorteile bringe und nicht zur vom Bundesrat erklärten Weissgeldstrategie passe.
An der vom 6. Juni bis zum 5. September 2016 dauernden Vernehmlassung haben sich alle Kantone, ausser GL, der verzichtet hat, die FDK, 7 Parteien (BDP, CVP, FDP, glp, die Grünen, SP und SVP) sowie 17 Verbände und Organisationen beteiligt.
Für viele der Vernehmlassungsteilnehmenden stellt der Gegenentwurf eine Verbesserung gegenüber der Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" dar, da er verschiedene Mängel der Volksinitiative vermeidet und den Status quo abbildet.
Trotzdem lehnen die grosse Mehrheit der Kantone, eine knappe Mehrheit der Parteien sowie eine knappe Mehrheit der Verbände und Organisationen den direkten Gegenentwurf ab (22 Kantone und die FDK, 4 Parteien [BDP, glp, Grüne, SP] und 8 Verbände/Organisationen [economiesuisse, Inlandbanken, Raiffeisen Schweiz, SBVg, VSKB, SGB, SwissHoldings,
Travail.Suisse]). Für die meisten von ihnen sind das Bankkundengeheimnis und die finanzielle Privatsphäre durch die bestehenden Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen ausreichend geschützt. Sie befürchten mit dem Gegenentwurf negative Auswirkungen, insbesondere eine Abnahme der Steuerehrlichkeit, eine Erschwerung für künftige Reformen, einen Rückgang der straflosen Selbstanzeigen, Regulierungsfolgekosten und Haftungsrisiken für Banken und eine Gefährdung des Schweizer Finanzplatzes im internationalen Kontext.
3 Kantone (OW, SZ, ZG), 3 Parteien (CVP, FDP, SVP) sowie 7 Verbände und Organisationen (alliancefinance, Aufsichtsstelle Datenschutz TG, CP, Creditreform, FER, sgv, veb.ch) stimmen dem direkten Gegenentwurf zu. Sie unterstützen die von der Kommissionsmehrheit angestrebten Ziele. Für die CVP ergibt aber der direkte Gegenentwurf nur Sinn, wenn der Rückzug der Initiative damit garantiert sei, der Gegenentwurf von einer breiten Koalition unterstützt werde und vor dem Volk eine reelle Chance habe.
2 Verbände und Organisationen (VSPB und VAV) positionieren sich neutral und könnten sich den Konsequenzen des direkten Gegenentwurfs anpassen.
ZG, SVP, VAV, VSPB, SBVg, sgv und FER begrüssen es explizit, dass das Volk die Gelegenheit erhält, sich zum Bankkundengeheimnis im Inland zu äussern.