Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 24 Seiten
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nes Bankkontos, sondern auch die zeichnungsberechtigten Personen, die bevollmächtigten Personen und die wirtschaftlich Berechtigten. Kontoinhaber, zeichnungsberechtigte oder bevollmächtigte Personen sowie wirtschaftlich Berechtigte würden nicht selten verschiedene natürliche oder juristische Personen betreffen, die sowohl in der Schweiz als auch in anderen Ländern ansässig sein könnten. Unter dem AIA müsse beispielsweise ein Konto mit Schweizer Inhaber, aber wirtschaftlich Berechtigtem in Deutschland nach Deutschland gemeldet werden. Der Verfassungswortlaut des Gegenentwurfes würde aber einer automatischen Meldung entgegenstehen. Der Wortlaut des Gegenentwurfes und die Definition der Bankbeziehung würden dazu führen, dass sämtliche Konten, bei welchen mehrere Ansässigkeiten involviert seien und die unter dem automatischen Informationsaustausch gemeldet würden, aufgrund der Verfassungsbestimmung ungemeldet bleiben müssten.
Der VSKB, Inlandbanken und Raiffeisen Schweiz sind mit den vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen nicht einverstanden. Eine Verankerung des steuerlichen Bankkundengeheimnisses sei unnötig, verfehlt und hätte weitreichende, negative Auswirkungen auf das Steuerrecht, die betroffenen Akteure und den Finanzplatz insgesamt.
Die VAV sieht keine Notwendigkeit einer Verankerung des steuerlichen Bankkundengeheimnis ses in der BV, da die finanzielle Privatsphäre bereits heute durch das bestehende Gesetzesdispositiv ausreichend geschützt sei. Da es bei dieser Frage aber um die Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat gehe, sei es auch Sache des Souveräns die Richtung vorzugeben.
SwissHoldings erachtet sich als nicht betroffen. Ihre Mitgliedfirmen seien buchführungspflichtig und würden deshalb vom vorgeschlagenen Schutz nicht profitieren.
4.4 Sind Sie einverstanden, dass die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs im Inland ausgeschlossen wird (Abs. 6)?
Überblick
Die Minderheit der Kantone und die FDK, 2 Parteien und 4 Verbände und Organisationen sind aus unterschiedlichen Gründen einverstanden.
Die Mehrheit der Kantone, 3 Parteien sowie 8 Verbände und Organisationen sind mit der Regelung nicht einverstanden, auch wenn verschiedene dieser Vernehmlassungsteilnehmenden die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs im Inland ablehnen. Es wird vor allem vorgebracht, dass keine Notwendigkeit für eine Regelung auf Verfassungsstufe besteht und dass damit der Handlungsspielraum des Bundesgesetzgebers unnötig eingeschränkt wird. Zudem befürchten einige Vernehmlassungsteilnehmende, dass mit Absatz 6 ein freiwilliger Informationsaustausch eingeführt werden könnte.
Zustimmung
Kantone
FDK, BL, JU, OW, TG, VS sind einverstanden.
Für OW ist es die logische Folge, wenn das Bankkundengeheimnis auf Verfassungsstufe gehoben wird.
ZG stimmt zum heutigen Zeitpunkt auch zu. Falls das Thema AIA im Inland wieder einmal aktuell werden sollte, solle sich das Schweizer Stimmvolk im Rahmen einer Volksabstimmung bewusst äussern können. Weiterhin möglich bleiben solle auch heute eine Weitergabe von Bankdaten mit Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Ein grosser Teil der Bevölke-