Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/53: Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs). Teilinkraftsetzung von Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) vom 25. September 2015 · 23 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

achten, dass die öffentliche Auflage des Sachplans (Zuständigkeit des SEM, Abs. 3) und des Vorhabens koordiniert werden.

2. Kapitel Ordentliches Plangenehmigungsverfahren

1. Abschnitt Vorprüfung Artikel 5 .

Zu Abs. 1

Das Vorprüfungsgesuch wird durch das SEM eingereicht. Obwohl das SEM bei der Realisierung von Bauvorhaben und der Erstellung von Plänen und Dossiers eng mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zusammenarbeitet, ist das BBL nicht befugt, das Genehmigungsgesuch selber einzureichen. Das Gleiche gilt für den Eigentümer eines privaten Grundstücks, auf dem ein Bauvorhaben geplant ist. Das erklärt sich dadurch, dass der Gesuchsteller in seinem Gesuch das Bedürfnis des Vorhabens begründen muss (Bst. a) und das SEM dies besser kann, wenn es sich um Infrastrukturen des Bundes im Asylbereich handelt.

Das EJPD muss aufgrund der Unterlagen die Auswirkungen des Vorhabens auf Raum, Umwelt und Dritte abschätzen und insbesondere folgende Fragen beantworten können (nötigenfalls kann das EJPD die Ergänzung oder Überarbeitung der Eingabe verlangen, Art. 5 Abs. 4):

 Was soll gebaut werden, welche Nutzung ist geplant?

 Aus welchen Gründen soll das Vorhaben realisiert werden?

 Welche Interessen der Raumordnung und der Umwelt könnten durch Realisierung und Betrieb des Vorhabens berührt sein?

 Sind Dritte durch das Vorhaben besonders betroffen?

 In welchem Rahmen bewegen sich die ungefähren Baukosten?

 Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf die Nutzungsintensität anderer Anlagen, insbesondere der Erschliessungsanlagen?

 Handelt es sich um eine Etappe innerhalb eines Gesamtprojekts?

 Bei Fahrnisbauten: Für welche Dauer sind sie geplant?

Zu Abs. 2

Im Rahmen der Vorprüfung legt das EJPD in erster Linie das anwendbare Verfahren fest. Im Weiteren befindet sie über die Sachplanrelevanz. In den Unterlagen des Vorprüfungsgesuchs sind diejenigen Interessen der Raumordnung, der Umwelt und Dritter anzugeben, die durch die Realisierung und den Betrieb des geplanten Vorhabens berührt werden könnten.

An die verlangte Bedürfnisformulierung werden somit Ansprüche gestellt, die eine gewisse Konkretisierung bedingen. Insbesondere bei sachplanrelevanten Vorhaben ist auf eine frühzeitige Einreichung des Vorprüfungsgesuchs zu achten.

Zu Abs. 3

Um den Sachverhalt umfassend beurteilen zu können, kann das EJPD Fachbehörden des Bundes beiziehen.

Es kann auch den vorzeitigen Einbezug der betroffenen Bevölkerung oder weiterer betroffener Kreise (z. B. NGOs) anordnen. Dies wird regelmässig dann der Fall sein, wenn ein Vorhaben ein grosses Konfliktpotenzial aufweist und es sinnvoll ist, Aussenstehende bereits frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

2. Abschnitt Gesuch und Aussteckung