Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 26 Seiten

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1.2. Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (TARMED)

TARMED („tarif médical“) stellt die nach Artikel 43 Absatz 5 KVG gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen dar. Die Tarifstruktur TARMED umfasst insgesamt etwa 4500 Tarifpositionen mit Bewertungen der ärztlichen Leistungen (AL) und der Infrastruktur (technische Leistung (TL)) in Form von Taxpunkten. Die Taxpunkte werden anhand der Kosten einer bestimmten Leistung berechnet und legen die Relation der Leistungen zueinander fest. Die Taxpunkte der AL legen die Vergütung der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes fest. Sie berechnen sich durch Multiplikation des Kostensatzes AL (Kosten pro Minute) mit den pro Tarifposition hinterlegten Minutagen (Minutage für Leistung im engeren Sinn, Vor- und Nachbereitung und Berichtserstellung). Die Kostensätze AL sind abhängig vom Bruttojahreseinkommen der Ärztin bzw. des Arztes, dem Bruttojahreseinkommen der Assistenzärztin bzw. des Assistenzarztes, der Jahresarbeitszeit, der quantitativen Dignität der jeweiligen Tarifposition sowie der entsprechend der funktionalen Einheit (Sparte) zugewiesenen Produktivität. Die Taxpunkte der TL berechnen sich ebenfalls durch Multiplikation des Kostensatzes TL (Kosten pro Minute) mit den pro Tarifposition hinterlegten Minutagen (Minutage für Raumbelegung sowie Minutage für Wechsel). Die Kostensätze hängen ihrerseits von den jährlichen Infrastrukturkosten (insbesondere abhängig von: Ausstattung mit Geräten sowie ihre Anschaffungskosten, Amortisation, Grösse der Räume, kalkulatorischer Zins), den Kosten für nichtärztliches Personal (insbesondere abhängig von: Personalausstattung, Löhne, produktive Arbeitszeit, Sozialabgaben), den Materialkosten sowie der jährlichen Betriebszeit der jeweiligen Sparte ab. Die Tarifstruktur TARMED wurde unter der Annahme eines nationalen, hypothetischen Taxpunktwerts von 1 Franken berechnet. Obwohl die Tarifstruktur einheitlich ist, kann der Taxpunktwert variieren, da er auf kantonaler Ebene von den Tarifpartnern verhandelt wird und von den zuständigen kantonalen Behörden genehmigt werden muss.

Die Tarifpartner haben die Tarifstruktur TARMED im Rahmenvertrag inkl. Anhänge zwischen santésuisse und H+ vom 17. Mai 2002 und im Rahmenvertrag inkl. Anhänge zwischen santésuisse und FMH vom 20. Juni 2002 vereinbart. Auf Antrag der Tarifpartner hat der Bundesrat am 30. September 2002 die Rahmenverträge inklusive die TARMED Tarifstruktur Version 1.1 genehmigt und als gesamtschweizerisch einheitliche Einzelleistungstarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen festgelegt. Die bis dahin kantonal unterschiedlichen Arzttarife sowie der Spitalleistungskatalog (SLK) wurden somit durch eine gesamtschweizerisch einheitliche Struktur ersetzt. Die Tarifpartner haben seitdem einzelne Tarifpositionen des TARMED angepasst und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt, die Tarifstruktur wurde jedoch nie gesamthaft revidiert. Die letzte Genehmigung durch den Bundesrat einer solchen Anpassung durch die Tarifpartner erfolgte am 15. Juni 2012, es handelte sich um die Version 1.08 der Tarifstruktur. Mit der Verabschiedung der Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung am 20. Juni 2014 strebte der Bundesrat primär ein Deblockieren der Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern an, um nach Artikel 43 Absatz 6 KVG eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Kosten zu erreichen.

Der Revisionsbedarf der Tarifstruktur TARMED ist grundsätzlich unbestritten. Der Grundsatz der Tarifautonomie besagt, dass es zunächst Sache der Tarifpartner ist, die Tarife in Verträgen zu vereinbaren. Ein Teil der Tarifpartner (FMH, H+ und später auch curafutura) arbeitete daher seit mehreren Jahren an einer Gesamtrevision der Tarifstruktur TARMED. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) begleitete diesen Prozess stetig und macht die Tarifpartner wiederholt auf die Rahmenbedingungen für die Genehmigung einer gemeinsam eingereichten Tarifstruktur aufmerksam. Mit Schreiben vom 2. Juni 2015 hat zudem der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) im Auftrag des Bundesrates den Tarifpartnern die Rahmenbedingungen betreffend Revision der Tarifstruktur TARMED kommuniziert. Die Tarifpartner haben es jedoch, entgegen ihrer Ankündigung gegenüber dem EDI und dem BAG nicht geschafft, per Ende Juni 2016 eine revidierte Tarifstruktur einzureichen.

Am 30. Juni 2016 hat H+ dem Vorsteher des EDI die revidierte Tarifstruktur ohne Beteiligung der anderen Tarifpartner zur Information eingereicht und den im Jahr 2002 mit santésuisse vereinbarten Rahmenvertrag per Ende 2016 gekündigt. Durch diese Kündigung ergab sich im Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen die Gefahr eines tarifstrukturlosen Zustands (in dem Sinne, dass es keine von allen Tarifpartnern gemeinsam vereinbarte Tarifstruktur mehr gibt) per 1. Januar 2017. Um die Rechtssicherheit für die Tarifpartner sowie die Stabilität der Tarife für die Versicherten zu garantieren, hat der