Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 26 Seiten
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zu korrigieren und dadurch die Tarifstruktur sachgerechter zu machen, so dass sie die Vorgaben des KVG besser erfüllt. Zudem werden durch die Tarifstruktur entstandene Anreize zur vermehrten oder unsachgemässen Abrechnung gewisser Positionen korrigiert.
Die vertiefte Überprüfung der Tarifstruktur hat ergeben, dass Übertarifierungen insbesondere in folgenden -techniklastigen oder invasiven– Bereichen zu finden sind: Gastroenterologie, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Radiologie, Plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie, Kardiologie, Radiotherapie, Anästhesiologie, Handchirurgie, Nuklearmedizin, Ophthalmologie, Angiologie, Neurologie, Chirurgie und Dermatologie und Venerologie.
Aufgrund des medizinischen und technischen Fortschritts ist davon auszugehen, dass die in den Berechnungsmodellen hinterlegten Produktivitäten und Minutagen insbesondere in diesen Bereichen nicht mehr korrekt sind. Auch haben sich die Gerätepreise in diesen Bereichen seit den 90er Jahren stark verändert, die meisten sind deutlich gesunken.
Seit Einführung des TARMED kann eine starke Entwicklung der ambulanten Konsultationen bei den Spezialisten von 33% (2005 – 2014, SASIS AG Datenpool) festgestellt werden. Im Vergleich dazu betrug die Zunahme bei den Grundversorgern lediglich 13%. Auch die Kosten pro Konsultation stiegen im gleichen Zeitraum bei den Spezialisten mit 32% deutlich stärker an als bei den Grundversorgern mit 20%. Die Bruttoleistungen TARMED nahmen von 2010 bis 2014 bei den Grundversorgern um 11% zu, bei den Spezialisten um 29% und bei den Spitälern um 30% (SASIS AG Datenpool). Diese Entwicklungen sowie die Tatsache, dass die Einkommensunterschiede zwischen den technischen Fachspezialitäten und den Grundversorgern seit Einführung des TARMED im Jahr 2004 zu- statt wie beabsichtigt abgenommen haben, verstärken die Vermutung von Übertarifierungen in gewissen spezialisierten Fachgebieten.
Die vorgenommenen Anpassungen an der Tarifstruktur TARMED durch den Bundesrat stellen eine Übergangslösung dar, bis von den Tarifpartnern eine den KVG-Vorgaben entsprechende Lösung vereinbart, dem Bundesrat vorgelegt und von diesem genehmigt worden ist. Die Tarifpartner sind aufgefordert, die gewonnene Zeit zu nutzen, um eine Einigung betreffend der künftigen Tarifstruktur zu finden.
Die Anpassungen aus dem Jahr 2014 werden weitergeführt, da sie vom Bundesrat mit Entscheid vom 20. Juni 2014 verabschiedet wurden. Aktuell sind diese ebenso Inhalt der bis Ende 2017 befristeten Vereinbarung der Tarifpartner betreffend der Anwendung der Version 1.08_BR. Mit den Anpassungen, die der Bundesrat im Jahr 2014 vorgenommen hat, wurde primär ein Deblockieren der Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern angestrebt. Es wurde eine Zuschlagsposition (00.0015) für die Leistungserbringergruppen Allgemeine Innere Medizin, praktischer Arzt, Kinder und Jugendmedizin in der Arztpraxis im Wert von 10 Taxpunkten für die ärztliche Leistung (TP AL) eingeführt sowie die Bewertung der Taxpunkte der technischen Leistung (TP TL) für Tarifpositionen von 13 Kapiteln1 um 8.5% gesenkt, um die Produktivitätsgewinne in diesen Bereichen zumindest teilweise zu kompensieren. Die Anpassungen sollten bis zu der damals von einigen Tarifpartnern angekündigten Gesamtrevision Ende 2015 grundsätzlich zu einer stärkeren Gewichtung der intellektuellen ärztlichen Leistungen gegenüber den technischen Leistungen beitragen und dem stärkeren Wachstum des Taxpunktvolumens der technischen Leistungen der letzten Jahre gegenüber den ärztlichen Leistungen entgegen wirken. Die Anpassungen wurden im Sinne von Artikel 43 Absatz 6 i.V. mit Artikel 46 Absatz 4 KVG kostenneutral ausgestaltet. Der Zuschlag sowie auch die Kürzungen entsprachen einem Betrag von ca. 200 Mio. CHF pro Jahr, der Eingriff ist daher von der Grössenordnung her als sehr moderat einzustufen (im Vergleich zu 9.5 Mrd. CHF Bruttoleistungen TARMED 2014). Leider muss heute, wie bereits unter Punkt 1.2. erläutert, festgestellt werden, dass die Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern nach wie vor blockiert sind. Das primär angestrebte Ziel des Eingriffs aus dem Jahr 2014 konnte somit nicht erreicht werden. Zudem hat der subsidiäre Eingriff des Bundesrates zwischen 2014 und 2015 mit 6.1% insgesamt zu einer leicht höheren Kostenentwicklung – im Vergleich zum durchschnittlichen Wachstum – geführt. Bei den Spitälern ist der Anstieg mit 3.8% geringer geworden. Bei den Spezialisten ist der Anstieg mit 5.1% zwar ebenfalls geringer geworden, jedoch längst nicht im selben Ausmass wie bei den Spitälern. Dies
1 Die technischen Leistungen in folgenden Kapiteln wurden um 8.5% gekürzt: 4, 5, 8, 15, 17, 19, 21, 24, 31, 32, 35, 37, 39.