Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 26 Seiten
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Juni 2002 und vom Bundesrat genehmigt am 30. September 2002 – aufgeführt werden. Diese sind von den Tarifpartnern zwingend anzuwenden, sofern nach der Einzelleistungstarifstruktur TARMED abgerechnet wird. Die Version 1.08.0000, auf welche sich die Anpassungen beziehen, ist unter www.tarmedsuisse.ch einsehbar. Absatz 2 legt die Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (TARMED), Version 1.08, mit den Anpassungen nach Anhang 1 als gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur fest, da es sonst per 1. Januar 2018 keine von allen Tarifpartnern gemeinsam vereinbarte und einheitliche Tarifstruktur für ärztliche Leistungen geben würde.
Art. 2a Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen
Artikel 2a der Verordnung vom 20. Juni 2014 über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung wird per 1. Januar 2018 weitergeführt und bildet die Grundlage für die Festlegung der gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen im ambulanten Bereich, die in Anhang 2 zu finden ist. Anhang 1 Anpassungen der Tarifstruktur für ärztliche Leistungen
Anhang 1 Tarifstruktur für ärztliche Leistungen
Anhang 1 beinhaltet die Anpassungen an der Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (TARMED), Version 1.08. Anhang 1 wird in der amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) nicht publiziert. Die Anpassungen an der Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (TARMED), Version 1.08, sowie auch die per 1.1.2018 gültige und anzuwendende Tarifstruktur sind auf der Internetseite des BAG abrufbar.5
Die per 1. Januar 2018 gültige und anzuwendende Tarifstruktur beinhaltet alle Tarifpositionen, aus denen sie besteht, ihre Bewertungen, die Abrechnungsregeln und die dazugehörigen Limitationen. Auch sind generelle Interpretationen, Kapitelinterpretationen, Leistungsgruppen, etc. aufgeführt.
Die Änderungen, welche bereits unter Punkt 2.2.2. beschrieben und begründet wurden, führen zu konkreten Anpassungen in der Tarifstruktur Version 1.08_BR, welche im Folgenden erläutert werden.
Änderungen, die zu neuen Bewertungen, d.h. zu höheren oder tieferen Taxpunkten bei allen oder einem Teil der Tarifpositionen führen (Schätzung der Auswirkungen möglich):
1. Einheitlicher Dignitätsfaktor für alle Leistungen
Die quantitativen Dignitäten sind nach wie vor bei allen Tarifpositionen hinterlegt. Sämtlichen Dignitäten wird jedoch ein einheitlicher Dignitätsfaktor von 0.968 zugewiesen. Die TP AL für Leistungen mit der hinterlegten quantitativen Dignität FMH5 (z.B. Grundkonsultation oder Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern) erhöhen sich (ursprünglicher Faktor = 0.905), die TP AL für Leistungen mit einer höheren quantitativen Dignität (z.B. Koloskopie oder Strahlentherapie) reduzieren sich (ursprüngliche Dignitätsfaktoren: FMH6 = 1.0436; FMH7 = 1.086; FMH8 = 1.3046; FMH9 = 1.4785; FMH10 = 2.2625; FMH12 = 2.2625). Somit sind alle Tarifpositionen in der Tarifstruktur, welche TP AL enthalten, von dieser Änderung betroffen. Damit diese Änderung nicht zu einer Kostenerhöhung führt, wurde der Dignitätsfaktor so gewählt, dass statisch gesehen eine Reduktion des Taxpunktvolumens von ca. 60 Mio. Taxpunkten (im Vergleich zur heute gültigen Tarifstruktur Version 1.08_BR) – im Sinne einer Sicherheitsmarge – resultiert.
Zudem wird ein Skalierungsfaktor für Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel „Praktischer Arzt / Praktische Ärztin“ eingeführt. Auf sämtliche Leistungen, die von einer Ärztin oder einem Arzt mit dem eidgenössischen Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» abgerechnet werden, erfolgt eine Skalierung von 0.94 der TP AL. Dieser Abschlag entspricht der Höhe ihrer Besserstellung durch die Vereinheitlichung des Dignitätsfaktors.
2. Erhöhung der Produktivitäten in den Operationssparten
Durch die Erhöhung der Produktivitäten in den Operationssparten sind die Tarifpositionen in der Sparte OP I (1491 Tarifpositionen), OP II (990 Tarifpositionen) und OP III (47 Tarifpositionen)
5 Für die Vernehmlassung einsehbar ist die per 1.1.2018 gültige und anzuwendende Tarifstruktur: http://www.bag.admin.ch > Themen > Versicherungen > Krankenversicherung > Leistungen und Tarife > Ärztliche Leistungen > Tarifsystem TARMED